Alle Infos zur ID Austria
Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur als elektronischer Identitätsnachweis.
Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria.
Falls Sie für die Anmeldung am USP die Handy-Signatur benutzen, beachten Sie:
- ab dem 5. Dezember 2023 wird für alle Benutzerinnen und Benutzer, die bislang die Handy-Signatur für die Anmeldung am USP verwendet haben, stattdessen die ID Austria benötigt.
- Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen ihre Handy-Signatur daher auf eine ID Austria umstellen, um das USP weiterhin nutzen zu können.
Schritte für den Umstieg auf die ID Austria
Die für Sie relevanten Schritte hängen davon ab, wie Sie sich derzeit am USP anmelden:
Anmeldung mit Handy-Signatur
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.
- Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur und wird ab dem 5.12.2023 bei einer Anmeldung am USP automatisch durchgeführt.
- Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
- Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
- Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
Achtung
Bei der ID Austria mit Vollfunktion ist es nicht möglich, sich via SMS-TAN anzumelden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die ID Austria mittels FIDO-Sicherheitsschlüssel zu verwenden. FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit ID Austria verwendet werden und stellen damit eine Alternative zur Verwendung der Smartphone-App „Digitales Amt“ dar.
Anmeldung mit Bürgerkarte/lokaler Bürgerkartenumgebung
Mit dem Start des regulären Betriebs der ID Austria am 5. Dezember 2023 müssen Bürgerkarten - analog zu Handy-Signaturen - auf ID Austria umgestellt werden. Alle weitere Informationen zur Umstellung der Bürgerkarte auf die ID Austria finden Sie unter: Wie funktioniert die Umstellung von Bürgerkarten auf ID Austria? (→ oesterreich.gv.at)
Anmeldung mit meinen USP Zugangsdaten
Sie können weiterhin Ihre dreiteilige USP- Zugangsdaten verwenden.
Die ID Austria im Überblick
Auf oesterreich.gv.at wurden die wichtigsten Informationen zur ID Austria übersichtlich zusammengestellt: ID Austria Info auf oesterreich.gv.at
Erstanmeldung am USP mittels digitaler Signatur
Die Registrierung am USP mittels digitaler Signatur ist weiterhin der schnellste Weg zu Ihrem neuen USP-Konto. Alle Informationen zur Erstanmeldung am USP finden Sie hier:
- Erstanmeldung als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer
- Erstanmeldung in Vertretung eines Unternehmens oder Vereins
Häufig gestellte Fragen
Falls Sie aktuell für die Anmeldung am USP die Handy-Signatur benutzen, beachten Sie bitte, dass ab dem 5. Dezember 2023 stattdessen die ID Austria benötigt wird. Abgesehen von der Methode der Anmeldung gibt es keine inhaltlichen oder funktionalen Änderungen am USP.
Bereits personifizierte Benutzerkonten bleiben personifiziert, noch nicht personifizierte Konten können unter Verwendung der ID Austria personifiziert werden.
Wenn Sie sich nach Ende des Parallelbetriebs von Handy-Signatur und ID Austria anmelden, wird im Zuge dieser Anmeldung automatisch der Umstiegsprozess auf ID Austria mit Basisfunktion gestartet.
Die Anmeldung via ID Austria ist mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel als zweitem Authentifizierungsfaktor möglich.
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte.
Seit 2021 wird die ID Austria im Rahmen einer Pilotphase umfassend getestet, um die beste Qualität für den offiziellen Start sicherzustellen. Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria. Mehr Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at
Die ID Austria kann einerseits in Online-Verfahren für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden.
In Zukunft ermöglicht die ID Austria auch das Vorweisen von Ausweisdokumenten (z.B. Führerschein, Zulassungsschein) in digitaler Form. Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.
Die ID Austria stellt damit die Weiterentwicklung und Ablöse der Handy-Signatur/Bürgerkarte dar.
Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):
- Elektronische Unterschrift:
Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann. - Login-Funktionalität:
Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann derzeit ausschließlich für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2023 auch auf elektronische Anwendungen anderer EU-Länder ausgeweitet. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden. - Ausweisfunktion der ID Austria:
Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
Ihre bestehende Handy-Signatur (qualifiziertes Zertifikat*) ist ab der Aktivierung insgesamt fünf Jahre gültig.
Die Handy-Signatur wird allerdings seit Sommer 2022 stufenweise von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und schrittweise von der ID Austria abgelöst. Daher wird die Umstellung der Handy-Signatur auf ID Austria empfohlen:
- Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert – z.B. bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, kann sie über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
- Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde nötig, danach ist die ID Austria für fünf Jahre gültig. Sie können den Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion jederzeit auf oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ selbst durchführen.
Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Die Verlängerung der Gültigkeit ist online unter „ID Austria verlängern“ möglich.
Die ID Austria mit Basisfunktion behält ebenfalls die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.
* Das qualifizierte Zertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die Ihre Identitätsdaten mit einem öffentlichen Schlüssel verbindet. Die mit diesem Zertifikat erstellten (qualifizierten) Signaturen sind Ihrer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Nur natürliche Personen können qualifizierte Signaturen erstellen und unterschreiben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Elektronische Signaturen.
Wie die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden kann, hängt davon ab, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde:
- Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert – z.B. bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, kann sie über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
- Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde nötig. Die Handy-Signatur kann aber jederzeit im Zuge eines Online-Prozesses auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden.
Weitere Informationen:
Unter a-trust.at/konto können Sie die Daten Ihres Zertifikats einsehen. Dort ist auch die Information „behördlich“ oder „nicht behördlich“ vermerkt.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline*), kann sie direkt online auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden.
Wenn sie nicht behördlich registriert wurde (z.B. via A1, Postamt oder Sozialversicherung), kann sie online nur auf die Basisfunktion der ID Austria umgestellt werden.
*Als behördliche Registrierungsstellen gelten laut Verordnung:
- Ministerien und Ämter der Landesregierungen
- Bürgermeister
- Bezirksverwaltungsbehörde
- Finanzamt Österreich
- FinanzOnline
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Gültigkeitsdauer der ID Austria mit Basisfunktion können Sie unter „Meine ID Austria verwalten” einsehen.
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Signaturen mittels SMS-TAN werden nicht mehr unterstützt. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen, wird ebenfalls die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Anschließend kann sie online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Folgen Sie dafür der Anleitung Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion.
Die ID Austria mit Basisfunktion bietet denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.
Ein Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion kann online oder persönlich durchgeführt werden. Ob ein Online-Prozess genutzt werden kann oder eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht werden muss, hängt davon ab, wo die Handy-Signatur registriert wurde.
Behördlich registrierte Handy-Signaturen (z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline) können im Rahmen eines Online-Prozesses umgestellt werden.
→ Anleitungsvideo zur Umstellung von einer behördlich registrierten Handy-Signatur
Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern.
Bei nicht behördlich registrierten Handy-Signaturen (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung) ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde zur Feststellung der Identität nötig.
Hinweis: Bei der ID Austria mit Vollfunktion ist die Durchführung von Signaturen und Anmeldungen nur noch via App oder FIDO-Sicherheitsschlüssel möglich. Die Signatur mittels SMS-TAN wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt.
Bei Anmeldungen und Signaturen mittels Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion konnten Sie sich eine SMS-TAN zusenden lassen, um Ihre Identität zu bestätigen.
Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher aktuell nicht angeboten. Mögliche Anpassungen befinden sich in Analyse.
Es gibt folgende Alternativen zur SMS-TAN :
- In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen.
Hinweis: Wenn Sie Benachrichtigungen nicht aktiviert haben, können Sie in der App auch manuell den Tab „Profil“ anwählen und dort auf „Offene Signaturen“ klicken, um Anmeldungen und Signaturen zu bestätigen. - In der App „Handy-Signatur“:
- Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen
- oder Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die eine TAN beinhaltet
- oder Sie scannen einen auf der Anmeldeseite angezeigten QR-Code mithilfe der Handy-Signatur App
- FIDO-Sicherheitsschlüssel: Um diesen anstelle der SMS-TAN zu nutzen, fügen Sie ihn unter „Meine ID Austria verwalten“ als Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzu.
FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit ID Austria im Webbrowser verwendet werden und stellen dort eine Alternative zu Smartphone-Apps wie „Digitales Amt“ dar.
Es handelt sich dabei um einen FIDO2 Token (Fast IDentity Online Token).
Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. Wenn Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel zur ID Austria hinzufügen, generiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel ein Schlüsselpaar, mit dem Sie sicher authentisiert werden: Der private Schlüssel verbleibt im Token, der öffentliche Schlüssel wird mit Ihrer ID Austria verknüpft. Die Authentifizierung findet durch die Signatur einer Challenge mit dem privaten Schlüssel statt.
Dadurch fungiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel – ähnlich wie ein am Smartphone gespeicherter Fingerabdruck – als zweiter Authentifizierungsfaktor, um Ihre Identität bei Anmeldungen im Web zu bestätigen.
FIDO-Sicherheitsschlüssel können im Handel erworben werden.
Wenn Sie bereits eine ID Austria besitzen, können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel als Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Beachten Sie, dass FIDO-Sicherheitsschlüssel nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden können.
Wenn Sie noch keine ID Austria besitzen, können Sie die Registrierung mittels SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel durchführen. In diesem Fall benötigen Sie kein Smartphone.
Der FIDO-Sicherheitsschlüssel muss bei der Verknüpfung und bei jeder Verwendung mit dem Gerät verbunden sein. Dafür wird im Browser ein zusätzliches Fenster des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters geöffnet. Anschließend werden Sie durch die Authentifizierung geführt: Sie bestätigen Ihre Anmeldung durch Eingabe der PIN Ihres FIDO-Sicherheitsschlüssels und durch Tippen auf diesen.
Um Ihren FIDO-Sicherheitsschlüssel zurückzusetzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Signaturlösungs-Anbieter der ID Austria.
Allgemeine Info zu FIDO2:
Token, die FIDO2 Level 2 zertifiziert mit WebAuthn unterstützen, können mit ID Austria verwendet werden. Dies erfüllen derzeit:
- GoTrust Idem Key FIDO2
- Trustkey G310H
- Yubico Security Key NFC in schwarz (USB-A + NFC, USB-C + NFC)
- Yubico YubiKey FIPS Series (5 NFC FIPS, 5C NFC FIPS, 5C FIPS, 5 Nano FIPS, 5C Nano FIPS, 5Ci FIPS)
Gängige Modelle bieten meist Verbindung via USB oder NFC zu Ihrem Computer an. Sie können im Handel erworben werden und können je nach Ausführung zwischen 30 Euro und 70 Euro kosten.
Wir empfehlen die Nutzung am Betriebssystem Windows und die Verwendung von gängigen Browsern wie Chrome oder Firefox, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Eine Übersicht über die Unterstützung von FIDO2 auf Betriebssystemen und Browsern finden Sie auf https://fidoalliance.org/expanded-support-for-fido-authentication-in-ios-and-macos/.
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt