Was sich für Unternehmen im Jahr 2025 ändert
Informationen zur Telearbeit, Barrierefreiheitsbeauftragten und Anpassungen von Beiträgen
Tipp
Der Arbeitsbehelf 2025 (→ ÖGK) der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet umfangreiche Informationen zu Meldungen und Beiträgen an die Sozialversicherung.
Homeoffice wird zur Telearbeit
Das neue Telearbeitsgesetz ermöglicht das ortsungebundene Telearbeiten, auch außerhalb der Wohnung. Es kann somit von überall gearbeitet werden. Die Telearbeitspauschale bleibt unverändert bei bis zu 3 Euro pro ausschließlichem Telearbeitstag und steht höchstens für 100 pro Kalenderjahr zu. Zahlt das Unternehmen freiwillig eine höhere Telearbeitspauschale an die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, ist alles über den Höchstbetrag von 300 Euro steuerpflichtig.
Ehrenamtlicher Barrierefreiheitsbeauftragter
Mit 1. Jänner 2025 werden Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, eine ehrenamtliche Barrierefreiheitsbeauftragte/einen ehrenamtlichen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die/der Beauftragte hat sich mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit sowohl für Bedienstete als auch für externe Personen zu befassen. Darunter fallen neben der Aufzeigung von Missständen beispielsweise auch das Einbringen von Veränderungsvorschlägen.
Sonstige Änderungen kurz zusammengefasst
- Die Geringfügigkeitsgrenze für 2025 liegt bei monatlich 551,10 Euro.
- Die Saisonkontingentverordnung 2025 regelt die Anzahl der ausländischen Beschäftigungen pro Bundesland im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2025.
- Die Schwellenwerte im Unternehmensgesetzbuch werden an die Inflation angepasst. Die Beträge für die Einordnung der Kapitalgesellschaften und größenabhängige Befreiungen werden angehoben.
- Ausgleichstaxe: Für das Jahr 2025 beträgt die Höhe der Ausgleichstaxe 335 Euro monatlich für jede nicht besetzte Pflichtstelle (eine Pflichtstelle gerechnet auf 25 Beschäftigte: Bei 100 Angestellten sind vier Pflichtstellen zu besetzen). Davon abweichend beträgt die Ausgleichstaxe für Unternehmen, die 100 oder mehr Beschäftigte haben, 472 Euro im Jahr 2025 je offener Pflichtstelle.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion