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Freibetrag
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (→ oesterreich.gv.at) von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion