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Parteienverkehr

Sinnverwandter Begriff: Öffnungszeiten

Als Parteienverkehr werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen persönlich oder telefonisch bei einer Behörde vorgesprochen werden kann und mündliche Anbringen entgegengenommen werden.

Hinweis

Schriftliche Anbringen werden grundsätzlich während der Amtsstunden entgegengenommen.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion