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Unschuldsvermutung
Im Strafverfahren gelten die Angeklagten bzw. Beschuldigten bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig bzw. schuldlos. Das gilt vor Gericht, aber auch in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion