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Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt (d.h. zur Stimmabgabe berechtigt) bzw. passiv wahlberechtigt (d.h. zur Kandidatur berechtigt) sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, sofern sie nicht aus bestimmten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das nötige Alter hängt dabei von der Art der Wahl ab (Bundes-, Landes- und Gemeindeebene). Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und auf Gemeindeebene (in Wien: Bezirksvertretungsebene) sind auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger wahlberechtigt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion