Leitfaden zur Verfahrensintegration
Mit einer Verfahrensanbindung in Mein USP erhalten Sie für Ihr Service Single Sign-On mit gesicherten Unternehmensidentitäten. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Verfahren der öffentlichen Verwaltung möglich ist.
Schritt 1: Überlegungen im Vorfeld
Es wird empfohlen, dass Sie vorab folgende Fragestellungen klären, um die Verfahrensintegration so einfach wie möglich zu gestalten.
Fachlich
- Benötigt das Verfahren eine Berechtigungssteuerung? Gibt es Benutzerinnen oder Benutzer, die das Verfahren unterschiedlich nutzen? (Beispiel: Genehmiger und Bearbeiter oder lesender und schreibender Zugriff)
- Gibt es Einschränkungen für Unternehmen, um das Verfahren nutzen zu können? Können Einschränkungen über eine Whitelist gesteuert werden oder über Kennzeichen im Unternehmensregister? (Beispiel: Nur Notare dürfen das Verfahren nutzen oder nur Unternehmen auf einer Freigabeliste / Whitelist sollen Zugriff erhalten)
- Soll der Aufruf in der Vertretung möglich sein, wodurch ein Unternehmen ein anderes vertreten kann?
- Was sind die erwarteten Mengengerüste? Wie viele Benutzerinnen und Benutzer werden voraussichtlich das Service nutzen?
Technisch
- Soll das Verfahren mittels SAML2 oder Open ID Connect angebunden werden?
- Welche Verschlüsselungsalgorithmen werden unterstützt bzw. gewünscht?
- Unterstützt das Verfahren das Portalverbundprotokoll (PVP) in der Version 2.x?
- Welche Attribute sollen beim Aufruf übergeben werden?
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem Service Center
Bitte wenden Sie sich an das Service Center. Geben Sie dabei bitte Kontaktinformationen für einen technischen und einen fachlichen Ansprechpartner bekannt. Das Team des USP wird anschließend einen Termin zur weiteren Vorgehensweise mit Ihnen vereinbaren.
Schritt 3: Definition der Verfahrensspezifikation
Über die Spezifikation der Verfahrenseinbindung (VEB) werden nun die technischen Parameter, Rechte und Attribute final definiert. Dies ist gleichsam die Anforderungsdefinition für die Umsetzung der Anbindung.
Schritt 4: Umsetzung und Test
Sobald alle fachlichen und technischen Fragen geklärt wurden und eine finale Spezifikation vorliegt, kann die Implementierung starten. Außerdem wird mittels gemeinsamer Integrationstests sichergestellt, dass die Anbindung erfolgreich war und Fehler werden behoben.
Schritt 5: Freigabe und Produktivsetzung
Die Produktivsetzung der Verfahrensanbindung erfolgt nach Ihrer Freigabe. Bitte stellen Sie einen Leitfaden für unser Service Center bereit, damit Supportfälle nach Ihren Wünschen abgewickelt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt