Registrierung für Behörden und öffentliche Organisationen
Behörden und öffentliche Organisationen wie beispielsweise Ministerien, Schulen und Universitäten, Ämter der Landesregierungen etc. können ebenfalls für Mein USP registriert werden. Damit eine öffentliche Organisation erfolgreich registriert werden kann, müssen die nachfolgenden Schritte erfolgen:
1. Organisation im Stammzahlenregister eintragen
Bevor eine Behörde bzw. öffentliche Organisation im Unternehmensserviceportal registriert werden kann, muss sie in einem behördlichen Stammzahlenregister in Österreich erfasst werden. Im Falle von öffentlichen Organisationen ist dies das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB).
Ist noch kein Eintrag der Organisation im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene erfolgt, muss vorab ein Antrag auf Eintragung erfolgen. Verwenden Sie hierzu bitten den entsprechenden Antrag:
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Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
mit ID-Austria gleich online übermitteln
Formular öffnen -
Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
für die handschriftliche Unterschrift zum Ausdrucken, Scannen und Hochladen
Formular öffnen -
Ausfüllhilfe für das Formular zur Eintragung in das ERsB in englischer Sprache
(gilt für beide Formular-Varianten)
Ausfüllhilfe öffnen
Achtung
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte das USP Service Center, welches unter Nennung des genauen Namens der Organisation prüfen kann, ob die Organisation bereits im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene erfasst ist oder nicht.
2. Person als USP-Administratorin / USP-Administrator festlegen
Für die Registrierung am USP muss eine Person bestimmt werden, die für die Organisation als USP-Administratorin oder USP-Administrator tätig werden soll. Die Daten dieser Person müssen im nächsten Schritt an das USP-Service Center gemeldet werden.
3. Registrierung mittels USP-Service Center
Nun kann die eigentliche Registrierung zu Mein USP erfolgen. Diese erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail an info@usp.gv.at und muss zwingend folgende Dokumente bzw. Informationen enthalten:
- Genauer Wortlaut der Organisation, wie im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragen
- Ordnungszahl im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
- Adresse der Organisation (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort der Person, die USP-Administratorin oder USP-Administrator werden soll
- Lichtbildausweis dieser Person
4. Abschluss der Registrierung
Sobald die Registrierung durch das USP-Service Center durchgeführt wurde, erhält die Person, die als USP-Adminstratorin/ USP-Adminstrator benannt wurde eine Information per E-Mail. Zeitgleich wird ein RSa-Brief an die Adresse der Organisation versandt. Dieser Brief enthält die Zugangsdaten zur Anmeldung mit dem USP-Benutzerkonto der USP-Adminstratorin/ des USP-Adminstrators.
Nach der ersten Anmeldung kann die Registrierung zum Unternehmensserviceportal abgeschlossen werden.