Vollmachten beantragen

Oft hat die Vertreterpartei etwas mehr Wissen über benötigte Vollmachten und Rechte. Deshalb ist es auch möglich, dass man als Vertreter die erforderlichen Vertretungsverhältnisse zunächst beantragt und den Antrag durch die Klientenpartei bestätigen lässt. Somit muss Ihre Klientin/Ihr Klient kein fachspezifisches Wissen besitzen, um eine Vollmacht anlegen zu können.

Hinweis

Sowohl das Erstellen von Anträgen als auch das Genehmigen oder Ablehnen benötigt die Berechtigung "USP Vertretungsmanagementadministrator" bei einem Benutzerkonto im jeweiligen Unternehmen.

Hinweis

Anträge können nicht an natürliche Personen gestellt werden, sondern nur an juristische Personen bzw. Einzelunternehmen.

Für die Vertreterpartei

Wählen Sie unter Vertreten – Anträge erstellen die Schaltfläche "Neuen Antrag erstellen". Sie können nun zunächst nach dem Unternehmen suchen, das Sie vertreten möchten.

Kurzes Video, das zeigt, wie man einen Antrag für eine Vollmacht stellt.
Bitte klicken Sie auf das Bild, um die Animation zu starten.

Nach Auswahl der Klientin/des Klienten können nun die benötigten Vollmachten ausgewählt werden. Bestätigen Sie die Auswahl mit "Neuen Antrag stellen". Es erscheint ein Dialog, in dem Sie die Zusatzoptionen Benachrichtigung, Gültigkeit und Kontaktinformationen wie weiter oben beschrieben einstellen können. Zusätzlich können Sie eine Nachricht eingeben, die an die angegebene E-Mail-Adresse mitgesendet wird. Mit Bestätigung des Dialogs wird der Antrag an den gewählten Klienten übermittelt.

Solange ein Antrag nicht durch die Klientenpartei genehmigt oder abgelehnt wurde, können Sie ihn auch wieder zurückziehen.

Für die Klientenpartei

Die Benutzerin/der Benutzer mit der Rolle "USP Vertretungsmanagementadministrator" muss das Service "USP Vertretungsmanagement" starten. Falls es offene Anträge gibt, werden diese gleich nach dem Öffnen des Service angezeigt. Alternativ findet man unter "Vertreten lassen – Anträge genehmigen/ablehnen" die Antragsliste. Für jeden Antrag kann nun gewählt werden, ob die angeforderte Vollmacht erteilt wird oder nicht.

Nicht genehmigte Anträge zählen nicht als Vollmacht und beinhalten somit keine Berechtigungen.

Screenshot der Genehmigungsoberfläche im Vertretungsmanagement