Erhebung staatlicher Einheiten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Staatliche Einheiten sind verpflichtet, Statistik Austria Informationen zu ihren Rechnungsergebnissen (Rechnungsabschlüsse bzw. Jahresabschlüsse) bereitzustellen.
Zu erhebende Merkmale sind Daten
- des Rechnungsabschlusses,
- der Bilanz,
- der Gewinn- und Verlustrechnung sowie
- jene über Eventualverbindlichkeiten, Beteiligungen am Kapital privater oder öffentlicher Unternehmen und über die Erwerbstätigkeit.
Die Daten werden zur Berechnung der VGR-Konten des Sektors Staat benötigt. Diese sind Teil der Berichtspflichten im Europäischem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Zusätzlich fließen die Daten in die Berechnung der Maastricht-Indikatoren (Defizit, Schuldenstand) sowie in die Statistiken zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) ein.
Betroffene Unternehmen
Alle staatlichen Einheiten, die gemäß ESVG 2010 dem Sektor Staat zugeordnet sind, ausgenommen Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Die Sektor-Zuordnung wird von Statistik Austria durchgeführt.
Die Liste der zu erfassenden Unternehmen wird jährlich Ende März auf der Website von Statistik Austria veröffentlicht.
Voraussetzungen
- Wenn erstmals Daten zur Verfügung gestellt werden, wird entschieden, ob die Einheit dem Sektor Staat zugeordnet wird oder nicht (Kriterien sind die Einnahmen- und Ausgabenstruktur, die 50 Prozent-Regel laut ESVG 2010 und die Tätigkeit).
- Erst wenn die Entscheidung zugunsten des Sektors Staat gefallen ist, werden die neuen Einheiten ab der nächsten Erhebung in den Sektor Staat integriert.
- Einheiten, bei denen schon bei ihrer Gründung aufgrund deren Tätigkeit feststeht, dass sie zum Sektor Staat gehören, werden direkt in die Erhebungsliste aufgenommen.
Fristen
Diese Daten müssen bis spätestens 31. Mai des Jahres, das dem betreffenden Budget- oder Geschäftsjahr folgt, übermittelt werden.
Wenn die meldepflichtige Einheit den Einsendetermin wegen innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht einhalten kann, sollte sie rechtzeitig mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Statistik Austria Kontakt aufnehmen (siehe "zuständige Kontaktstellen") . Statistik Austria kann dem meldepflichtigen Unternehmen entgegenkommen, soweit es die gesetzlichen Pflichten erlauben.
Zuständige Stelle
→ Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)
Verfahrensablauf
- Statistik Austria fordert alle meldepflichtigen Einheiten im April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres schriftlich auf, ihre statistische Meldung innerhalb eines gesetzlich festgelegten Termins zu erstatten.
- Für die Abgabe der statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin (31. Mai des der Berichtsperiode folgenden Jahres) steht als elektronisches Meldesystem das benutzerfreundliche elektronische Meldemedium Webfragebogen eQuest-Web kostenlos zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes bzw. können diese auch anfordern.
- Wenn Drittmelder (Wirtschaftstreuhänderin/Wirtschaftstreuhänder, Steuerberaterin/Steuerberater oder sonstiger Drittmelder) die Meldung für eine Einheit übernehmen, können die erforderlichen Zugangsdaten von Statistik Austria angefordert werden.
Tipp
Bei Problemen mit dem Webformular hilft der Statistik Austria-Helpdesk weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten zumindest ein Jahr aufgehoben werden, um diese bei möglichen Rückfragen durch Statistik Austria vorweisen zu können.
Erforderliche Unterlagen
Bei der elektronischen Meldung über den kostenlosen Webfragebogen eQuest-Web werden zahlreiche Hilfestellungen für das Erstellen der Statistikmeldung angeboten, wie z.B. Volltextsuche, automatische Summenbildungen.
Erläuterungen zu den Fragebögen und weitere Informationen zu den Erhebungen finden sich auf der Website der Statistik Austria.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Bei möglichen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen (→ Statistik Austria) weiter.
Weiterführende Links
- Fragebogen staatlicher Einheiten (→ Statistik Austria)
- Liste öffentlicher Sektor (→ Statistik Austria)
Rechtsgrundlagen
Nationale Rechtsgrundlagen
- Bundesstatistikgesetz 2000 (BStatG 2000)
- Gebarungsstatistikverordnung 2014
EU-Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
- Verordnung (EG) Nr. 479/2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 220/2014
- Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
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Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria