Abfallsammlung/-behandlung – Rechtsnachfolge Umgründung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen Umgründungen melden (z.B. Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen, Spaltungen), wenn sie Rechtsnachfolgerinnen/Rechtsnachfolger einer anderen Abfallsammlerin/eines anderen Abfallsammlers oder einer anderen Abfallbehandlerin/eines anderen Abfallbehandlers sind.
Achtung
Wenn sich bei der Sammlung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen durch die Umgründung der Erlaubnisumfang oder die abfallrechtlichen Verantwortlichen und ihr Aufgabengebiet ändern, muss überdies eine neue Erlaubnis beantragt werden.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über einen rechtzeitig (siehe "Fristen") gestellten Antrag auf eine neue Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von gefährlichen Abfällen nach einer Umgründung darf die Tätigkeit im bisherigen Umfang ausgeübt werden.
Betroffene Unternehmen
Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler bei Umgründungen, wenn sie Rechtsnachfolgerinnen/Rechtsnachfolger anderer Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler sind
Voraussetzungen
Siehe "Allgemeine Informationen".
Fristen
Die Meldung der Umgründung und/oder die Beantragung einer neuen Erlaubnis müssen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung in das Firmenbuch erfolgen.
Zuständige Stelle
Der Landeshauptmann
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Umgründung
Kosten
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.
Rechtsgrundlagen
§ 27 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie