Abfall- und Produktregelungen

Dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) liegt eine fünfstufige Abfallhierarchie zugrunde. An oberster Stelle ist die Abfallvermeidung genannt. Wieder- bzw. Weiterverwendung sind ebenfalls zu bevorzugende Optionen. Als letzte Option, nach Recycling und sonstiger Verwertung, ist die Beseitigung angeführt. Nach diesen Grundsätzen funktioniert die Abfallwirtschaft:

  1.  Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung)
  5. Beseitigung

Für Unternehmen sind im Abfallrecht verschiedene Verpflichtungen vorgesehen (z.B. Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten, Meldepflichten, Abfallwirtschaftskonzept). Die einzelnen Verpflichtungen richten sich insbesondere danach, ob das Unternehmen als Abfallerzeuger, als Abfallsammler oder Abfallbehandler oder als Transporteur fungiert.

Abfälle werden in unterschiedliche Abfallarten unterteilt. Wichtig zu wissen ist daher, welcher Abfallart ein konkret angefallener Abfall zuzuordnen ist.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie