Abfall- und Produktregelungen

Im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes gilt der Grundsatz, Abfälle vorrangig zu vermeiden, zu verringern, zu verwerten oder zu beseitigen. Weniger Abfall schützt die Umwelt.

Für Unternehmen sind im Abfallrecht verschiedene Verpflichtungen vorgesehen (z.B. Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten, Meldepflichten, Abfallwirtschaftskonzept). Die einzelnen Verpflichtungen richten sich nach der Abfallart.

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion