Laufender Betrieb
Unternehmen müssen sich an mehrere rechtliche Aspekte halten. Die Einhaltung dieser rechtlichen Aspekte sichert den laufenden Betrieb und kann auch die Produktivität und den Ruf des Unternehmens wahren. Das sind zum Beispiel:
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Datenschutz
Der Datenschutz in Unternehmen regelt die Rechte und Pflichten bei der Einhaltung der österreichischen und europäischen Rechtsnormen. Es ist für jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, anwendbar.
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Firmenbuch
Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und dient der Offenlegung von unternehmensrechtlichen Tatsachen. Gewisse Unternehmen sind dazu verpflichtet, bestimmte Tatsachen einzutragen. Jede/jeder kann in das Firmenbuch Einsicht nehmen.
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Vergabeverfahren
Bund, Länder, Gemeinden oder andere öffentlichen Auftraggeber sowie Sektorenauftraggeber müssen ihre Aufträge in der Regel über ein Vergabeverfahren vergeben. Jedes Unternehmen, auch KMU und Einzelunternehmen, kann teilnehmen.
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Haftung von Entscheidungsträgern
Bei der Haftung von Entscheidungsträgern unterscheidet man zwischen der gesellschaftsrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortung. Die Haftung kann gegenüber der Gesellschaft ("Innenhaftung") oder gegenüber Dritten ("Außenhaftung") bestehen.
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Schutz des geistigen Eigentums
Das geistige Eigentum ist Teil der Vermögenswerte bei Unternehmen. Daher ist der Schutz des geistigen Eigentums für Unternehmen von hoher Bedeutung. Das geistige Eigentum kann in Österreich, Europa oder weltweit geschützt werden. Man unterscheidet bei den Schutzrechen zwischen Patenten, Gebrauchsmuster, Marken und Designs.
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Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist die Grundlage für den Austausch von Leistungen (meist Ware gegen Geld). Für Verträge zwischen Unternehmen ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) auch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu berücksichtigen. Für Verträge zwischen Unternehmen und ihren Kundinnen/Kunden sind andere Rechtsgrundlagen anzuwenden.
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Wettbewerb
Unternehmen müssen sich im Wettbewerb fair verhalten. In Österreich kontrolliert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Wettbewerb. Sie überprüft Zusammenschlüsse von Unternehmen und untersucht Wirtschaftszweige, wenn die Vermutung besteht, dass der Wettbewerb dort eingeschränkt oder verfälscht ist. Außerdem führt sie die Europäischen Wettbewerbsregeln in Österreich durch.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion