Abfallsammlung und Abfallbehandlung
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, muss eine Erlaubnis beantragen.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, muss sich über edm.gv.at registrieren.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, muss zudem unterschiedliche Meldepflichten erfüllen. Eine Vielzahl dieser Meldepflichten kann über EDM-Portal (edm.gv.at) (→ BMK) elektronisch abgewickelt werden.
Zusätzliche Informationen
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP (Single-Sign-On) zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.
Weiterführende Links
- Abfallsammlung und Abfallbehandlung – Erlaubnis
- Abfallsammlung und -behandlung – Stammdatenregistrierung
- EDM-Portal (edm.gv.at) (→ BMK)
- Informationen zu entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten (→ Your Europe Business)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie