Abfallerzeugung

Durch eine nachhaltige Produktpolitik soll die Abfallmenge erheblich verringert werden. Können Abfälle nicht vermieden werden, muss ihr wirtschaftlicher Wert rückgewonnen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima vermieden oder minimiert werden. Diesem Zweck dienen Rechtsvorschriften zur Abfallerzeugung.

Im Bereich der Abfallerzeugung wird das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) vor allem durch die Abfallnachweisverordnung und die Deponieverordnung ergänzt.

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Online-Verfahren

edm.gv.at ( BMK)
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Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion