Abfallbehandlungsanlagen
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen müssen grundsätzlich von der Behörde genehmigt werden.
Ebenfalls müssen bestimmte mobile Behandlungsanlagen oder deren wesentliche Änderung von der Behörde genehmigt werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie