Abfallbehandlungsanlagen

Abfallbehandlungsanlagen sind Einrichtungen, in denen Abfälle behandelt werden. Auch die damit unmittelbar verbundenen, in einem technischen Zusammenhang stehenden Anlagenteile zählen zu den Behandlungsanlagen.

Behandlungsanlagen können ortsfest oder mobil sein. Als mobil gilt eine Behandlungsanlage, wenn sie an verschiedenen Standorten vorübergehend betrieben werden. Dabei darf die Einrichtung nicht länger als sechs Monate an einem Standort betrieben werden. Eine Ausnahme hiervon gilt für Behandlungsanlagen zur Sanierung von kontaminierten Standorten.

IPPC-Behandlungsanlagen sind jene Teile ortsfester Behandlungsanlagen, in denen Tätigkeiten durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können.

Deponien sind Anlagen, die zur langfristigen Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb (= unter Tage) der Erdoberfläche errichtet oder verwendet werden. Zu den Deponien zählen auch betriebseigene Anlagen für die Ablagerung von Abfällen. Deponien sind auch für länger als ein Jahr eingerichtete Anlagen, die für die vorübergehende Lagerung von Abfällen genutzt werden.

Die Anforderungen an die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung der Anlagen unterliegen verschiedenen Pflichten.

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Letzte Aktualisierung: 27. September 2024

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