Neuer, verbesserter elektronischer Standortwechsel für Einzelunternehmen am USP

Gewerbestandort und Unternehmensstandort online und kostenlos am USP ändern

Gruppenarbeit

Seit Anfang September ist eine verbesserte Version der elektronischen Standortverlegung am USP in Betrieb. Mit dem elektronischen Standortwechsel können Einzelunternehmen schnell und einfach gleich drei Behörden über ihren neuen Standort informieren: die Gewerbebehörde (GISA), das Finanzamt und die Gemeinde.

Außerdem werden die Wirtschaftskammer (WKO) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) von der Gewerbebehörde automatisch über den Standortwechsel informiert. Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen zusätzlich zur Meldung am USP den Standortwechsel im Firmenbuch eintragen lassen.

Voraussetzungen für den elektronischen Standortwechsel

Um das Service verwenden zu können, ist eine Registrierung am USP und die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts notwendig. Für das Verfahren berechtigte Nutzerinnen/Nutzer können dann unter "Mein USP" über die Kachel "Standortwechsel für Einzelunternehmen" in das Service einsteigen.

Das Ausfüllen des Formulars wird durch eine automatische Befüllung der aus den Registern der Verwaltung bekannten Daten erleichtert. Im Formular kann ausgewählt werden, ob nur der Gewerbestandort oder auch der Unternehmensstandort geändert werden soll.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema Standortverlegung und Adressänderung für Unternehmen finden Sie ebenfalls am USP.

Letzte Aktualisierung: 19. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion