Altfahrzeuge – Kostenlose Rücknahme
Wer ein Altfahrzeug entsorgen möchte, kann es bei einer Rücknahmestelle der jeweiligen Marke kostenlos abgeben. Die Adressen der Rücknahmestellen sind auf den Internetseiten der Markenimporteurinnen/der Markenimporteure veröffentlicht.
Sonstige Betriebe wie Verwertungs- oder Demontagebetriebe und Fahrzeughandel (= Erstübernehmer), die nicht von Herstellerinnen/Herstellern, Importeurinnen/Importeuren bzw. von Sammel- und Verwertungssystemen als Rücknahmestellen genannt sind, können Altfahrzeuge freiwillig übernehmen. Sie sind nicht zur Rücknahme verpflichtet. Nehmen sie freiwillig Altfahrzeuge zurück, müssen sie es wie die Rücknahmestellen unentgeltlich tun.
Hinweis
Allfällige Kosten, die beim Transport zur Rücknahmestelle anfallen, können in Rechnung gestellt werden.
Ausnahme: Die kostenlose Rücknahme des Altfahrzeugs ist nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile fehlen, wie beispielsweise
- Motor,
- Katalysator,
- Karosserie
sowie andere wesentliche Bauteile, die den Wert eines Altfahrzeugs bestimmen, wie beispielsweise
- Antriebsaggregat oder
- wertbestimmende elektronische Komponenten.
In diesem Fall können Rücknahmestellen oder sonstige Betriebe, die das Altfahrzeug zurücknehmen, einen angemessenen Kostenersatz bzw. Kostenausgleich entsprechend dem Wertverlust fordern.
Für das Fehlen von unwesentlichen Bauteilen wie beispielsweise Auspuff, Stoßstange oder Reifen darf keinesfalls ein Kostenersatz eingefordert werden. Weiters dürfen dem Fahrzeug keine fahrzeugfremden, das heißt nicht zu einem Fahrzeug zugehörige Abfälle (z.B. Lackdosen, Gasflaschen, Möbel) hinzugefügt werden. Zugelassene Ersatzteile, auch wenn sie nicht von der Herstellerin/dem Hersteller des Fahrzeugs erzeugt wurden, gelten jedoch zum Fahrzeug zugehörig.
Weiterführende Links
Liste der Rücknahmestellen für Altautos (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie