Prüfung Personalverrechner
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Personen, die die Fachprüfung zur Personalverrechnerin/zum Personalverrechner ablegen möchten, müssen sich für die Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin bei der Meisterprüfungsstelle ihrer Wahl anmelden.
Voraussetzungen
Anmeldung bei der gewünschten Meisterprüfungsstelle
Fristen
Die Anmeldung zur Fachprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Meisterprüfungsstellen (→ WKO)
Verfahrensablauf
Anmeldung bei der gewünschten Meisterprüfungsstelle
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
- Gegebenenfalls Belege bzw. Nachweise für Prüfungsbefreiungen
- Zahlungsbelege über die entrichteten Prüfungsgebühren
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt je nach Umfang der Prüfung 149 Euro, 198 Euro oder 297 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
- §§ 350 bis 352 Gewerbeordnung (GewO)
- Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung (BB-PO)
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft