Wichtigste internationale Zollpapiere
Versandpapier nach dem TIR-Abkommen
Das Carnet TIR ist ein international vereinbartes Zollpapier in Form eines Heftes (Carnet), das für die zollamtliche Überwachung der grenzüberschreitenden Warenbeförderung auf der Straße verwendet werden kann.
Hinweis
Die Carnet TIR-Daten müssen dem zuständigen Zollamt bei Abgang und Bestimmung vorab elektronisch übermittelt werden (NCTS-TIR).
Zollpapiere für die vorübergehende Verwendung (Carnet ATA)
Unternehmen können anstelle ihrer innerstaatlichen Zollpapiere und als gültige Sicherheit sogenannte Carnets anerkennen bzw. für eigene Lieferungen selbst ausstellen lassen.
Das wichtigste Carnet ist das Carnet ATA. Daneben existiert noch das Carnet CPD, das für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln verwendet wird.
Das Carnet ATA (carnet l'admission temporaire/carnet temporary admission) ist ein international gültiges Zolldokument, das eine vorübergehende zollfreie Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU ermöglicht.
Hinweis
Es ist ein Jahr gültig und kann sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen als einziges Zolldokument benutzt werden. Es ersetzt den direkt an den Grenzen üblicherweise zu leistenden Barerlag für die auf Waren lastenden Zölle und Steuern.
Carnets ATA können für folgende Zollverfahren verwendet werden:
- Vorübergehende Ausfuhr mit der Verpflichtung zur Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
- Vorübergehende Einfuhr mit der Verpflichtung zur Wiederausfuhr in unverändertem Zustand
- Versandverfahren
Um ein Carnet ATA verwenden zu können, muss das Bestimmungsland für die Waren dem Carnet ATA-Verfahren beigetreten sein. Zurzeit gehören rund 78 Staaten dem Carnet ATA-Abkommen an. Die angeschlossenen Länder sind auf dem grünen Deckblatt des Carnet ATA-Vordrucks angeführt. Zusätzlich entscheidend für die Verwendung des Carnet ATA ist der Verwendungszweck der Ware (z.B. Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung).
Das Carnet ATA besteht aus grünen Deckblättern und den für die einzelnen Grenzübertritte erforderlichen Einlageblättern.
Zuständige Stelle:
Für die Ausstellung des Carnet ATA: die für das Unternehmen zuständige Abteilung für Außenwirtschaft der jeweiligen Wirtschaftskammer (→ WKO).
Die Beantragung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Carnets werden sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder der WKO ausgestellt. Entscheidend für den Carnet ATA-Rahmen – dieser bezeichnet die Höhe, in welcher Waren aus- bzw. eingeführt werden können – ist die Rechtsform des jeweiligen Unternehmens:
Rechtsform | Carnet ATA-Rahmen |
---|---|
Dienststellen des Bundes, der Bundesländer, der Gemeinden und für inländische öffentlich-rechtliche Körperschaften |
ohne Wertbeschränkung |
Privatperson, Vereine und sonstige Nichtkammermitglieder | 5.000 Euro |
GmbH mit einem Stammkapital unter 35.000 Euro, OG, KG oder Einzelperson, sofern diese Wirtschaftskammermitglieder sind (Erstkunden) |
35.000 Euro |
GmbH mit einem Stammkapital unter 35.000 Euro, OG, KG oder Einzelperson, sofern diese Wirtschaftskammermitglieder sind – nach mehrmaliger ordnungsgemäßer Erledigung eines Carnetverfahrens. Dies führt ab dem fünften ordnungsgemäß erledigten Carnet zur Erhöhung der Selbstentscheidungsgrenze. | 50.000 Euro |
GmbH mit einem Stammkapital ab 35.000 Euro und AG sofern diese Wirtschaftskammermitglieder sind (Erstkunden) |
125.000 Euro |
GmbH mit einem Stammkapital ab 35.000 Euro und AG sofern diese Wirtschaftskammermitglieder sind – nach mehrmaliger ordnungsgemäßer Erledigung eines Carnetverfahrens. Dies führt ab dem fünften ordnungsgemäß erledigten Carnet zur Erhöhung der Selbstentscheidungsgrenze. | 250.000 Euro |
Bei Überschreiten dieses Rahmens ist vor Ausgabe des Carnet ATA die schriftliche Zustimmung der Österreichischen Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft einzuholen. Mit ihr hat die WKO zwecks Risikoabdeckung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Gebühren:
Kosten des Carnet ATA für Mitglieder der WKO (Ausgabegebühr + Prämie)
Ausgabegebühr | Prämie |
---|---|
30 Euro | 0,3 Prozent vom Warenwert, mindestens 40 Euro |
Kosten des Carnet ATA für Nichtmitglieder der WKO (Ausgabegebühr + Prämie)
Ausgabegebühr | Prämie |
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60 Euro | 0,8 Prozent vom Warenwert, mindestens 60 Euro |
Bei der Ausfuhr von Waren aus Österreich sind das von der zuständigen Wirtschaftskammer (→ WKO) bestätigte Carnet ATA sowie die Carnet ATA-Waren vor Antritt der Reise einem Inlandszollamt zur Vorabfertigung vorzuführen.
Anschließend wird die Ware an der Grenze sowohl dem inländischen als auch dem ausländischen Zollamt (→ BMF) zur Abfertigung vorgeführt. Außerdem besteht die Möglichkeit – sofern bei der Zusammenstellung auch zwei blaue Blätter vorgesehen wurden – an der Grenze nun nicht eine vorübergehende Einfuhr, sondern einen Versand an das Messezollamt durchzuführen.
Eine Wiederausfuhr bzw. -einfuhr der Ware wird bei den Grenzzollämtern bestätigt. Jene Waren, die im Inland verbleiben, müssen in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Das Zollamt kann eine Wiederausfuhrfrist einsetzen, die kürzer als die Gültigkeit des Carnets ist. Diese verkürzte Frist muss eingehalten werden, da ansonsten die Zollverwaltung berechtigt ist, Einfuhrabgaben einzuheben.
Achtung
Das Carnet ATA ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, möglichst aber schon dann, wenn es nicht mehr benötigt wird, an die für das Unternehmen zuständige Wirtschaftskammer zurückzugeben.
Das Carnet ATA-Verfahren wird dadurch ermöglicht, dass die Wirtschaftskammern – die untereinander zu einer Haftungskette zusammengeschlossen sind – gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben übernehmen.
Hinweis
Wird einer dieser Verbände zur Zahlung von Einfuhrabgaben herangezogen (z.B. wegen Ablaufs der Rückbringungsfrist oder bei widmungswidriger Verwendung der vom Carnet ATA erfassten Waren), kann dieser über die Haftungskette Regress bei der Carnetinhaberin/dem Carnetinhaber üben.
Rechtsgrundlagen
ATA-Übereinkommen, Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen