Reparaturbonus – Anmeldung als Partnerbetrieb und Refundierungsantrag
Aktuelle Informationen zu: Welcher Betrieb kann sich als Partnerbetrieb registrieren lassen? Wie läuft die Refundierung (Rückerstattung) ab?
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Reparaturbonus ist eine bundesweite Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans finanziert und umfasst ein Förderungsvolumen von insgesamt 130 Millionen Euro. Aufgrund der großen Beliebtheit wird die Förderungsaktion mit zusätzlichem nationalen Budget in der Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt.
Gefördert wird seit April 2022 die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus.
Seit September 2024 wird zusätzlich die Reparatur von Fahrrädern sowie Service und Wartung von Fahrrädern und von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert.
Um als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion teilnehmen zu können, muss der Betrieb bestimmte Teilnahmebedingungen erfüllen. Alle Partnerbetriebe werden mit der Wort-Bild-Marke der Förderungsaktion ausgestattet. Darüber hinaus werden sie auf der Website reparaturbonus.at (→ BMK) angeführt und samt ihrem Standort sichtbar gemacht. Jene Betriebe, die Mitglieder eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, werden zudem als solche ausgewiesen und auf den entsprechenden Websites als Reparaturbonus-Partnerbetriebe gekennzeichnet.
Betroffene Unternehmen
Teilnahmeberechtigt sind folgende Betriebe mit Niederlassung in Österreich:
- Reparaturbetriebe
- sozioökonomische Betriebe
- Industriebetriebe
- Handelsbetriebe
Voraussetzungen
- Anmeldung als Partnerbetrieb auf reparaturbonus.at
- Der Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich.
- Der Betrieb besitzt eine der im Teilnahmeantrag angeführten Gewerbeberechtigungen bzw. übt eines der dort aufgelisteten freien Gewerbe aus (→ KPC).
Fristen
Die Anmeldung als Partnerbetrieb ist laufend möglich.
Zuständige Stelle
- Förderungsabwickelnde Stelle: Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC)
- Bei Fragen: Kontaktformular für Betriebe und Partnerbetriebe (→ BMK)
Verfahrensablauf
Anmeldung als Partnerbetrieb
Die Anmeldung als Partnerbetrieb erfolgt online über die Website reparaturbonus.at für Betriebe (→ BMK).
Nach Prüfung und Freigabe des Online-Antrags durch die förderungsabwickelnde Stelle KPC werden die Betriebe als Partnerbetriebe auf der Förderungsinformationswebsite gelistet.
Ablauf der Förderungsaktion seit 25. September 2023
Der Reparaturbon kann von den Kundinnen/Kunden nur bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden.
Hierzu beauftragt die Kundin/der Kunde einen Partnerbetrieb mit der Reparatur, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines förderungsfähigen E-Geräts oder Fahrrads und weist diesen darauf hin, dass der Reparaturbonus in Anspruch genommen werden möchte.
Die Kundin/der Kunde legt dem Partnerbetrieb den Reparaturbon bei Rechnungsbegleichung nach erfolgter Reparatur vor. Der Partnerbetrieb prüft die Gültigkeit des Bons über die durch die KPC bereitgestellte Online-Plattform für Partnerbetriebe.
Die Kundin/der Kunde bezahlt die gesamten Brutto-Reparaturkosten beim Partnerbetrieb und erhält eine Rechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die Kundin/den Kunden. Aus diesem Grund muss die IBAN der Kundin/des Kunden bei der Bon-Erstellung angegeben werden.
Der Partnerbetrieb stellt für die Kundin/den Kunden den Refundierungsantrag bei der KPC. Der Partnerbetrieb ist ab Bon-Einlösung verpflichtet, innerhalb von vier Wochen den Refundierungsantrag über die Online-Plattform zu stellen.
Nach positiver Prüfung des Refundierungsantrags durch die KPC und Genehmigung durch das BMK erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die KPC direkt an die Kundin/den Kunden.
Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC eingereicht und anschließend genehmigt werden, werden im Folgemonat durch die KPC ausbezahlt.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten bis maximal 200 Euro für die Reparatur, Service- oder Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung als Partnerbetrieb sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültige Gewerbeberechtigung(en) (GISA-Auszug) bzw. ein Nachweis als sozioökonomischer Betrieb
- unterzeichnete "Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion 'Reparaturbonus'"
Zudem werden bei der Anmeldung folgende Angaben im Teilnahmeantrag abgefragt:
- Rechtsform, Firmenname
- Firmenanschrift und allgemeine Kontaktdaten
- Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners
- Informationen zu Gewerbeberechtigungen (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
- Angabe der Kategorien, die zur Reparatur angeboten werden können (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
- Angaben zum Webauftritt beim Reparaturbonus
Für den Refundierungsantrag muss der Partnerbetrieb folgende Nachweise erbringen:
- Rechnung über die förderungsfähige Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag ausgestellt vom Partnerbetrieb an die Kundin/den Kunden; auf der Rechnung sind folgende Angaben anzuführen:
- Name und Adresse des Partnerbetriebs
- Angabe der durchgeführten Reparatur, Service oder Wartung und/oder des Kostenvoranschlags
- der Bruttorechnung
- Vor- und Nachname der Kundin/des Kunden oder die Reparaturbon-Nummer
- Höhe der Förderung
- Angabe der Gerätegruppe und des Geräts, auf die sich der Refundierungsantrag bezieht
Zusätzliche Informationen
- Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder (→ BMK)
- Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Fahrräder (→ BMK)
- Suche nach teilnehmenden Partnerbetrieben (→ BMK)
- FAQ für Betriebe – Antworten auf häufig gestellte Fragen (→ BMK)
- reparaturbonus.at für Betriebe (→ BMK)
- Informationen für Privatpersonen zur Beantragung des Reparaturbonus (→ oesterreich.gv.at)
- Informationen zur Förderungsaktion "Reparaturbonus" für Privatpersonen (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
- Umweltförderungsgesetz (UFG)
- Dienstleistungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland (→ BMK)
- Kreislaufwirtschaft Förderungsrichtlinien (→ KPC)
Experteninformation
Für Reparaturen, Service und Wartung bzw. Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Reparaturbonus" unterstützt werden, können keine weiteren Förderungen der zuständigen Stelle oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.
Zum Formular
- Für die Anmeldung als Partnerbetrieb: reparaturbonus.at/fuer-betriebe (→ BMK)
- Bei Fragen: Kontaktformular für Betriebe und Partnerbetriebe (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie