Reparaturbonus – Anmeldung als Partnerbetrieb und Refundierungsantrag

Aktuelle Informationen zu: Welcher Betrieb kann sich als Partnerbetrieb registrieren lassen? Wie läuft die Refundierung (Rückerstattung) ab?

Allgemeine Informationen

Der Reparaturbonus ist eine bundesweite Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans finanziert und umfasst ein Förderungsvolumen von insgesamt 130 Millionen Euro. Aufgrund der großen Beliebtheit wird die Förderungsaktion mit zusätzlichem nationalen Budget in der Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt.

Gefördert wird seit April 2022 die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus.

Seit September 2024 wird zusätzlich die Reparatur von Fahrrädern sowie Service und Wartung von Fahrrädern und von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert.

Um als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion teilnehmen zu können, muss der Betrieb bestimmte Teilnahmebedingungen erfüllen. Alle Partnerbetriebe werden mit der Wort-Bild-Marke der Förderungsaktion ausgestattet. Darüber hinaus werden sie auf der Website reparaturbonus.at ( BMK) angeführt und samt ihrem Standort sichtbar gemacht. Jene Betriebe, die Mitglieder eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, werden zudem als solche ausgewiesen und auf den entsprechenden Websites als Reparaturbonus-Partnerbetriebe gekennzeichnet.

Betroffene Unternehmen

Teilnahmeberechtigt sind folgende Betriebe mit Niederlassung in Österreich:

  • Reparaturbetriebe
  • sozioökonomische Betriebe
  • Industriebetriebe
  • Handelsbetriebe

Voraussetzungen

Fristen

Die Anmeldung als Partnerbetrieb ist laufend möglich.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Anmeldung als Partnerbetrieb

Die Anmeldung als Partnerbetrieb erfolgt online über die Website reparaturbonus.at für Betriebe ( BMK).

Nach Prüfung und Freigabe des Online-Antrags durch die förderungsabwickelnde Stelle KPC werden die Betriebe als Partnerbetriebe auf der Förderungsinformationswebsite gelistet.

Ablauf der Förderungsaktion seit 25. September 2023

Der Reparaturbon kann von den Kundinnen/Kunden nur bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. 

Hierzu beauftragt die Kundin/der Kunde einen Partnerbetrieb mit der Reparatur, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines förderungsfähigen E-Geräts oder Fahrrads und weist diesen darauf hin, dass der Reparaturbonus in Anspruch genommen werden möchte.

Die Kundin/der Kunde legt dem Partnerbetrieb den Reparaturbon bei Rechnungsbegleichung nach erfolgter Reparatur vor. Der Partnerbetrieb prüft die Gültigkeit des Bons über die durch die KPC bereitgestellte Online-Plattform für Partnerbetriebe.

Die Kundin/der Kunde bezahlt die gesamten Brutto-Reparaturkosten beim Partnerbetrieb und erhält eine Rechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die Kundin/den Kunden. Aus diesem Grund muss die IBAN der Kundin/des Kunden bei der Bon-Erstellung angegeben werden.

Der Partnerbetrieb stellt für die Kundin/den Kunden den Refundierungsantrag bei der KPC. Der Partnerbetrieb ist ab Bon-Einlösung verpflichtet, innerhalb von vier Wochen den Refundierungsantrag über die Online-Plattform zu stellen.

Nach positiver Prüfung des Refundierungsantrags durch die KPC und Genehmigung durch das BMK erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die KPC direkt an die Kundin/den Kunden.

Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC eingereicht und anschließend genehmigt werden, werden im Folgemonat durch die KPC ausbezahlt.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten bis maximal 200 Euro für die Reparatur, Service- oder Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung als Partnerbetrieb sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültige Gewerbeberechtigung(en) (GISA-Auszug) bzw. ein Nachweis als sozioökonomischer Betrieb
  • unterzeichnete "Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion 'Reparaturbonus'"

Zudem werden bei der Anmeldung folgende Angaben im Teilnahmeantrag abgefragt:

  • Rechtsform, Firmenname
  • Firmenanschrift und allgemeine Kontaktdaten
  • Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners
  • Informationen zu Gewerbeberechtigungen (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
  • Angabe der Kategorien, die zur Reparatur angeboten werden können (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
  • Angaben zum Webauftritt beim Reparaturbonus

Für den Refundierungsantrag muss der Partnerbetrieb folgende Nachweise erbringen:

  • Rechnung über die förderungsfähige Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag ausgestellt vom Partnerbetrieb an die Kundin/den Kunden; auf der Rechnung sind folgende Angaben anzuführen:
    • Name und Adresse des Partnerbetriebs
    • Angabe der durchgeführten Reparatur, Service oder Wartung und/oder des Kostenvoranschlags
    • der Bruttorechnung
    • Vor- und Nachname der Kundin/des Kunden oder die Reparaturbon-Nummer
  • Höhe der Förderung
  • Angabe der Gerätegruppe und des Geräts, auf die sich der Refundierungsantrag bezieht

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Für Reparaturen, Service und Wartung bzw. Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Reparaturbonus" unterstützt werden, können keine weiteren Förderungen der zuständigen Stelle oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 17. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie