Gewerbliche Tourismusförderung: Jungunternehmerförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, Gründerkaution und Kaufpreis im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme eines touristischen KMU.
Die förderbaren Kosten betragen mindestens 50.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 7,5 Prozent der förderbaren Kosten – unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in zumindest gleicher Höhe gewährt.
Eine Übersicht zu den Anschlussförderungen der Bundesländer finden Sie auf der Produktseite der → OeHT.
Betroffene Unternehmen
Jungunternehmerinnen/Jungunternehmer, die ein KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gründen oder übernehmen wollen
Achtung
Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Fristen
Ansuchen können laufend im OeHT-Kundenportal (→ OeHT) eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (→ OeHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at
Verfahrensablauf
Das Förderungsansuchen ist bei der OeHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert. Die Einreichung erfolgt über das OeHT-Kundenportal (→ OeHT).
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite der → OeHT bzw. im Zuge der Einreichung über das OeHT-Kundenportal bekanntgegeben.
Kosten
Grundsätzlich fallen keine Kosten für das Förderungsansuchen an.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft