Rechtliche Pflichten für Online-Marketing

Wenn ein Unternehmen Online-Marketing-Aktivitäten setzt, sollte es auch darauf achten, dass es rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Datenschutz

Wenn mit Cookies oder Webseiten-Analyse-Werkzeugen gearbeitet wird und personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( WKO) eingehalten werden. Um Daten für Marketing-Zwecke verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzerinnen/der Nutzer.

Einwilligungserklärung für E-Mails

Für E-Mail-Marketing bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Empfängerinnen/der Empfänger. Sonst dürfen keine Newsletter verschickt werden. Zu beachten ist, dass der Versand von anonymen oder verschleierten E-Mail-Adressen verboten ist.

Impressum für E-Mails

Wie für die Website besteht auch für E-Mails eine Informationspflicht. Die Impressumpflicht ( WKO) gilt deshalb auch für E-Mails. Je nach Gesellschaftsform unterscheiden sich die Bestimmungen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft