Rechtliche Pflichten für Online-Marketing
Wenn ein Unternehmen Online-Marketing-Aktivitäten setzt, sollte es auch darauf achten, dass es rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Datenschutz
Wenn mit Cookies oder Webseiten-Analyse-Werkzeugen gearbeitet wird und personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (→ WKO) eingehalten werden. Um Daten für Marketing-Zwecke verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzerinnen/der Nutzer.
Einwilligungserklärung für E-Mails
Für E-Mail-Marketing bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Empfängerinnen/der Empfänger. Sonst dürfen keine Newsletter verschickt werden. Zu beachten ist, dass der Versand von anonymen oder verschleierten E-Mail-Adressen verboten ist.
Impressum für E-Mails
Wie für die Website besteht auch für E-Mails eine Informationspflicht. Die Impressumpflicht (→ WKO) gilt deshalb auch für E-Mails. Je nach Gesellschaftsform unterscheiden sich die Bestimmungen.
Weiterführende Links
- Vertragsrecht im Internet (→ WKO)
- Überblick zu den Informations- und Offenlegungspflichten für Website und E-Mail (→ WKO)
- Online-Ratgeber zur Datenschutz-Grundverordnung (→ WKO)
- Online-Ratgeber zu den Informationspflichten (→ WKO)
- Datenverarbeitung im Webshop und auf der Website (→ WKO)
- E-Mails versenden – aber richtig (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft