Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Im Grunderwerbsteuergesetz sind einige Befreiungen vorgesehen. Welche Befreiungen es genau gibt und an welche Bedingungen diese geknüpft sind, soll auf den folgenden Seiten erläutert werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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