Gewerbliche Tourismusförderung: Unternehmensstabilisierung

Allgemeine Informationen

Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Die Förderung erfolgt durch:

  • die Übernahme einer Haftung (Haftungsquote 80 Prozent für eine Haftungssumme von mindestens 100.000 Euro und maximal 4 Mio. Euro) für einen restrukturierten Kredit,
  • die Gewährung eines Zinsenzuschusses von maximal zwei Prozent pro Jahr (Laufzeit: zehn Jahre) für einen restrukturierten Kredit (mindestens 100.000 Euro und maximal 2 Mio. Euro) oder
  • ideelle Hilfestellung und Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzeptes.

Die Unterstützung in Form von Haftung oder Zinsenzuschuss ist nur möglich, wenn das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in zumindest gleicher Höhe gewährt.

Eine Übersicht zu den Anschlussförderungen der Bundesländer finden Sie auf der Produktseite der OeHT.

Betroffene Unternehmen

KMU in den Bereichen Beherbergung und Gastronomie, die sich in Schwierigkeiten gemäß "Allgemeiner Gruppen-Freistellungs-Verordnung" (AGVO) der Europäischen Kommission befinden, und die als Leitbetrieb (5 Prozent des örtlichen Nächtigungsaufkommens) gelten oder vor einer Betriebsübergabe stehen.

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Fristen

Ansuchen können laufend eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. ( OeHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at

Verfahrensablauf

Das Förderungsansuchen ist bei der OeHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert. Die Einreichung erfolgt über das OeHT-Kundenportal.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite Unternehmensstabilisierung der OeHT bzw. im Zuge der Einreichung über das OeHT-Kundenportal bekanntgegeben.

Kosten

Die aktuell anfallenden Kosten werden auf der Produktseite Unternehmensstabilisierung der OeHT bekanntgegeben.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie)

Zum Formular

OeHT-Kundenportal

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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