Geschützte Arbeit
Der Begriff bezeichnet in manchen Landesgesetzen im Zusammenhang mit der sogenannten Hilfe zur geschützten Arbeit einen geförderten Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt.
Hinweis
Im Gegensatz dazu sind Einrichtungen wie integrative Betriebe (→ oesterreich.gv.at) spezielle Betriebe, die zum Zweck der Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen geschaffen wurden.
Nicht zu verwechseln ist sogenannte geschützte Arbeit mit dem erhöhten Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Personen.
Ausführliche Informationen zum Thema Förderungen für Arbeitnehmende finden sich auf USP.gv.at.
Zuständige Behörden
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