Verwendungsschutz
Bestimmte Personengruppen wie Kinder und Jugendliche oder Frauen (hauptsächlich werdende und stillende Mütter) sind besonders schützenswert. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in bestimmten Einzelfällen beschäftigt werden. Werdende und stillende Mütter haben das Recht auf Mutterschutz, der den Kündigungsschutz, die Karenz und in bestimmten Fällen den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung umfasst.
Neben den Schutzbestimmungen für Kinder, Jugendliche und Frauen regelt der Verwendungsschutz auch Arbeitszeit und Arbeitsruhe (einschließlich der Sonderbestimmungen für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Lenkerinnen/Lenker).
Für die Beschäftigung dieser schutzwürdigen Personen- und Berufsgruppen gibt es eigene Regelungen, die bei der Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektion → BMAW) einzusehen sind.
- Kinder und Jugendliche
- Werdende und stillende Mütter
- Menschen mit Behinderung
- Arbeitszeit
- Arbeitsruhe
- Schichtarbeit
- Nachtarbeit
- Bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Lenkerinnen/Lenker
- Bäckerinnen/Bäcker
Weiterführender Link
Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektion → BMAW)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft