Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Seit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei.
Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen als auch in allen anderen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen.
Alle gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse als auch für verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (zum Beispiel sogenannte Tabakerhitzer), und für Wasserpfeifen.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz und zu Rauchverboten finden sich auf oesterreich.gv.at.
Präzisierungen und Klarstellungen zum TNRSG (zum Beispiel Abgrenzung von Freiflächen, Rauchen in Gastronomiebetrieben nach der Sperrstunde, Strafbarkeit bei Aufstellung von Aschenbechern) finden sich auf den Seiten des Sozialministeriumservice.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz