Handel
Aktuelle Informationen über Handel, Groß- und Einzelhandel, Produktsicherheit, Meldepflicht bei Rückrufen, Ankündigung eines Ausverkaufs etc.
Information für Einsteiger
Handel (oder Warenhandel) umfasst folgende wirtschaftliche Tätigkeiten:
- Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellerinnen/Herstellern bzw. Lieferantinnen/Lieferanten
- Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment
- Verkauf der Waren an Abnehmerinnen/Abnehmer
Dabei werden die Waren weder wesentlich verändert noch verarbeitet.
Je nachdem, ob die Abnehmerinnen/Abnehmer der Waren an gewerbliche oder nicht gewerbliche Kundinnen/Kunden verkaufen, wird zwischen Groß- und Einzelhandel unterschieden:
- Großhandel liegt vor, wenn Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmer Waren von Herstellerinnen/Herstellern oder anderen Lieferantinnen/Lieferanten beschaffen und an
- Wiederverkäuferinnen/Wiederverkäufer,
- Weiterverarbeiterinnen/Weiterverarbeiter,
- gewerbliche Verwenderinnen/gewerbliche Verwender oder
- sonstige Institutionen
absetzen.
- Einzelhandel liegt vor, wenn Handelsunternehmen die Waren verschiedener Herstellerinnen/Hersteller beschaffen, diese zu einem Sortiment zusammenfügen und an nicht gewerbliche Kundinnen/nicht gewerbliche Kunden (Verbraucherinnen/Verbraucher bzw. Letztverwenderinnen/Letztverwender) verkaufen.
Tipp
Die Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria enthält Erläuterungen zur Klassifikation des Wirtschaftszweigs "Handel".
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion