Arzneimittel – Zulassung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Arzneimittel dürfen im Inland grundsätzlich erst abgegeben oder für die Abgabe im Inland bereitgehalten werden, wenn sie vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zugelassen wurden.
Die Arzneimittelzulassung auf Basis des Arzneimittelgesetzes zählt zu den Hauptaufgaben des BASG. Expertinnen/Experten überprüfen im Zuge des Zulassungsprozesses die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels. Ein Arzneimittel wird nur zugelassen, wenn das vorliegende Nutzen-Risiko-Profil im Verhältnis angemessen ist und der Nutzen die Risiken übertrifft.
Betroffene Unternehmen
Pharmaunternehmen
Zuständige Stelle
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (→ BASG)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Arzneimittelgesetz (AMG)
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz