Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe umfassen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegeassistenzberufe. Eine freiberufliche Ausübung der Pflegeassistenzberufe ist gesetzlich nicht vorgesehen, daher wird hier nur der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankgenpflege behandelt.
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Pflegerische Kernkompetenzen
- Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
- Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen
- Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens
- Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
- Theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation
- Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen
- Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention
- Erstellen von Pflegegutachten
- Delegation, Subdelegation und Aufsicht entsprechend dem Komplexitäts-, Stabilitäts- und Spezialisierungsgrad der Pflegesituation
- Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß §§ 3a bis 3d
- Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden
- Ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement
- Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz
- Mitwirkung an fachspezifischen Forschungsprojekten und Umsetzung von fachspezifischen Forschungsergebnissen
- Anwendung komplementärer Pflegemethoden
- Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement
- Psychosoziale Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Kompetenz bei Notfällen
- Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen
- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit eine Ärztin/ein Arzt nicht zur Verfügung steht
Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
- Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln
- Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen
- Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren, dem periphervenösen Gefäßsystem, der Arterie radialis und der Arterie dorsalis pedis sowie Blutentnahme aus dem zentralvenösen Gefäßsystem bei liegendem Gefäßzugang
- Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen, einschließlich Aufrechterhaltung deren Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls Entfernung derselben
- Wechsel der Dialyselösung im Rahmen der Peritonealdialyse
- Verabreichung von Vollblut und/oder Blutbestandteilen, einschließlich der patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests
- Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung bei beiden Geschlechtern sowie Restharnbestimmung mittels Einmalkatheter
- Messung der Restharnmenge mittels nichtinvasiver sonographischer Methoden einschließlich der Entscheidung zur und Durchführung der Einmalkatheterisierung
- Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei endoskopischen Eingriffen
- Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung
- Entfernen von Drainagen, Nähten und Wundverschlussklammern sowie Anlegen und Wechsel von Verbänden und Bandagen
- Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
- Durchführung von Klistieren, Darmeinläufen und -spülungen
- Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma
- Wechsel von suprapubischen Kathetern und perkutanen gastralen Austauschsystemen
- Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen bei vorgegebener Einstellung des Bewegungsausmaßes
- Bedienung von zu- und ableitenden Systemen
- Durchführung des Monitorings mit medizin-technischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben
- Durchführung standardisierter diagnostischer Programme
- Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (zum Beispiel Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP)
- Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b ÄrzteG einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung
Nach ärztlicher Anordnung
Verordnung von Medizinprodukten
Verordnung von Medizinprodukten in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel und Messgeräte sowie im Bereich des Illeo-, Jejuno-, Colon- und Uro-Stomas
Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
Pflegerische Expertise insbesondere bei
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit,
- dem Aufnahme- und Entlassungsmanagement,
- der Gesundheitsberatung,
- der interprofessionellen Vernetzung,
- dem Informationstransfer und Wissensmanagement,
- der Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Sicherstellung der Behandlungskontinuität,
- der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme,
- der ethischen Entscheidungsfindung,
- der Förderung der Gesundheitskompetenz.
Rechtsgrundlagen
§ 14 ff Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz