Ingenieurkonsulent (EU/EWR/Schweiz) – Berufliche Niederlassung
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Allgemeine Informationen
Bürgerinnen/Bürger aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Ingenieurkonsulentin/eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten berechtigt sind, kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis einer Ingenieurkonsulentin/eines Ingenieurkonsulenten verliehen werden.
Voraussetzungen
Gleichwertigkeit der geltend gemachten Berufsausbildung zur fachlichen Befähigung nach dem Ziviltechnikergesetz, sowie Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen. Für die Ausübung des Berufes ist die Mitgliedschaft in einer regionalen Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker verpflichtend.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
- Für den Antrag: die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker (→ zt), in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegen soll
- Für die Entscheidung: das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich,schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Befähigungsnachweis des Herkunftsmitgliedstaates, der zur Aufnahme des Berufes einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt
- Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates (nicht älter als drei Monate) über das Vorliegen von:
- Zuverlässigkeit
- Konkursfreiheit
- Standesgemäßem Verhalten
Kosten
- Antrag
- 47,30 Euro Bundesgebühr
- Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
- Bescheid
- 83,60 Euro Bundesgebühr
- 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Zusätzliche Informationen
Niederlassung Ingenieurkonsulent (→ zt)
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 10, 32 Abs 4 Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Zum Formular
Ingenieurkonsulent aus EU-/EWR-Staat/Schweiz – Verleihung Befugnis
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft