FinanzOnline
Anmeldung zu FinanzOnline
Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich beim Finanzamt Österreich zu FinanzOnline anmelden. Bei Online-Anmeldung kann die ID Austria verwendet werden.
Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen ist nur beim Finanzamt Österreich vor Ort möglich. Die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorständin/Vorstand, Geschäftsführerin/Geschäftsführer) muss im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen beim Finanzamt vorlegen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular FON 1,
- Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
- amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass).
Sowohl die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer als auch die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn dieser/diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde.
Einstieg und Kontakt
Für den Einstieg stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Login mit ID Austria (bzw. mit EU-Login) oder mit Benutzername und Passwort oder mit Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und Passwort auf der Startseite
- Auf der Startseite von https://www.bmf.gv.at unter "FinanzOnline"
- Eingabe der Adresse https://finanzonline.bmf.gv.at
Für alle Fragen zu FinanzOnline steht eine telefonische Auskunftshotline unter 050 233 790 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 17.00 Uhr österreichweit zur Verfügung.
Leistungen und Vorteile
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
- Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von unternehmensbezogenen Grunddaten, wie z.B. Betriebsadresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Eigenverantwortliche Benutzerverwaltung
- Abfrage einer UID-Nummer
- Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
- Aktuelle Abfragen des Steuerkontos und Steueraktes (z.B. Kontostand, Lohnzettel)
- Abruf der Jahreszusammenstellung
- Späterer Abgabetermin für Jahreserklärungen: 30. Juni des Folgejahres (statt 30. April des Folgejahres)
- Fristverlängerungsantrag
- Elektronische Steuererklärungen (auch UVA)
- Meldung der Selbstbemessungsabgaben und direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung (EPS)
- Bescheidzustellung in den persönlichen elektronischen Briefkasten (Nachrichten) inkl. E-Mail-Verständigung
- Bescheidänderungen (Beschwerden, …)
- Zahlungserleichterungsansuchen
- Rückzahlungsantrag
- Vorsteuererstattung (VAT_Refund)
- Diverse Bestätigungen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z.B. Nachweis über die Erfassung als Unternehmerin/Unternehmer, Bescheinigung, dass keine fälligen Abgabenforderungen vorliegen)
- Sonstige Anträge (z.B. Änderung von Vorauszahlungen, diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Hinweis
Wer Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten hat, kann sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem dürfen jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, die Steuererklärung am Papierformular abgeben, wenn ihr Vorjahresumsatz 35.000 Euro nicht überstiegen hat.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Beilagen
Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Die Belege sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.
Achtung
Bilanzierende Unternehmen können die Bilanz gemeinsam mit der Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline einbringen oder diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wie vor in Papierform an das Finanzamt senden.
Anonyme Steuerberechnung
Eine Steuerberechnung kann entweder im Zuge der elektronischen Steuererklärung über FinanzOnline oder anonym auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kostenlos über die Rubrik "Berechnungsprogramme", "Sonstige Steuerberechnungen" durchgeführt werden.
Online-Zahlung
Das Unternehmen kann die elektronische Zahlung über einen bestehenden Online-Banking-Zugang veranlassen (eps-Überweisung; wird derzeit allerdings nicht von allen Banken unterstützt). Insbesondere gemeldete Selbstbemessungsabgaben und Vorauszahlungen lassen sich auf diese Weise gleich entrichten. Alternativ kann das Unternehmen das Service "Finanzamtszahlung" in den Electronic-Banking-Systemen der Banken nutzen. Für Einkommensteuervorauszahlungen ist es möglich, ein "SEPA-Lastschriftmandat" (Weitere Services/SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen.
Elektronische Bescheidzustellung
Die elektronische Zustellung erfolgt mittels FinanzOnline in die Nachrichten ("elektronischer Briefkasten"). Unternehmen, die an FinanzOnline teilnehmen und die wegen Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr (35.000 Euro) zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, müssen an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline teilnehmen. Diese Unternehmen können nicht auf die elektronische Zustellung verzichten. Zudem verliert ein bereits abgegebener Verzicht seine Wirksamkeit, sobald eine Teilnahmeverpflichtung besteht. Unternehmen, die nicht wegen Überschreiten der Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, können auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline verzichten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die elektronische Zustellung jederzeit wieder zu aktivieren (Nachrichten/Zustelloptionen).
Achtung
Der Bescheid gilt mit dem Einlangen in den Nachrichten als zugestellt (wesentlich für Fristenlauf, Nachzahlungen, Berufung). Über die Zustellung des Bescheides werden FinanzOnline-Teilnehmerinnen/FinanzOnline-Teilnehmer per E-Mail verständigt, sofern sie ihre E-Mailadresse in FinanzOnline in den "Grunddaten" bekanntgegeben haben und die E-Mail-Verständigung unter "Nachrichten/Zustelloptionen" aktiviert ist.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Anmeldung zu FinanzOnline: § 3 FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen