FinanzOnline

Anmeldung zu FinanzOnline

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich beim Finanzamt Österreich zu FinanzOnline anmelden. Bei Online-Anmeldung kann die ID Austria verwendet werden.

Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen ist nur beim Finanzamt Österreich vor Ort möglich. Die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorständin/Vorstand, Geschäftsführerin/Geschäftsführer) muss im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen beim Finanzamt vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular FON 1,
  • Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass).

Sowohl die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer als auch die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn dieser/diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde.

Einstieg und Kontakt

Für den Einstieg stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Für alle Fragen zu FinanzOnline steht eine telefonische Auskunftshotline unter 050 233 790 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 17.00 Uhr österreichweit zur Verfügung.

Leistungen und Vorteile

  • Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
  • Amtsweg per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus
  • Keine spezielle Software
  • Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
  • Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von unternehmensbezogenen Grunddaten, wie z.B. Betriebsadresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
  • Eigenverantwortliche Benutzerverwaltung
  • Abfrage einer UID-Nummer
  • Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
  • Aktuelle Abfragen des Steuerkontos und Steueraktes (z.B. Kontostand, Lohnzettel)
  • Abruf der Jahreszusammenstellung
  • Späterer Abgabetermin für Jahreserklärungen: 30. Juni des Folgejahres (statt 30. April des Folgejahres)
  • Fristverlängerungsantrag
  • Elektronische Steuererklärungen (auch UVA)
  • Meldung der Selbstbemessungsabgaben und direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung (EPS)
  • Bescheidzustellung in den persönlichen elektronischen Briefkasten (Nachrichten) inkl. E-Mail-Verständigung
  • Bescheidänderungen (Beschwerden, …)
  • Zahlungserleichterungsansuchen
  • Rückzahlungsantrag
  • Vorsteuererstattung (VAT_Refund)
  • Diverse Bestätigungen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z.B. Nachweis über die Erfassung als Unternehmerin/Unternehmer, Bescheinigung, dass keine fälligen Abgabenforderungen vorliegen)
  • Sonstige Anträge (z.B. Änderung von Vorauszahlungen, diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen)

Hinweis

Wer Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten hat, kann sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem dürfen jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, die Steuererklärung am Papierformular abgeben, wenn ihr Vorjahresumsatz 35.000 Euro nicht überstiegen hat.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Beilagen

Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Die Belege sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.

Achtung

Bilanzierende Unternehmen können die Bilanz gemeinsam mit der Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline einbringen oder diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wie vor in Papierform an das Finanzamt senden.

Anonyme Steuerberechnung

Eine Steuerberechnung kann entweder im Zuge der elektronischen Steuererklärung über FinanzOnline oder anonym auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kostenlos über die Rubrik "Berechnungsprogramme", "Sonstige Steuerberechnungen" durchgeführt werden.

Online-Zahlung

Das Unternehmen kann die elektronische Zahlung über einen bestehenden Online-Banking-Zugang veranlassen (eps-Überweisung; wird derzeit allerdings nicht von allen Banken unterstützt). Insbesondere gemeldete Selbstbemessungsabgaben und Vorauszahlungen lassen sich auf diese Weise gleich entrichten. Alternativ kann das Unternehmen das Service "Finanzamtszahlung" in den Electronic-Banking-Systemen der Banken nutzen. Für Einkommensteuervorauszahlungen ist es möglich, ein "SEPA-Lastschriftmandat" (Weitere Services/SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen.

Elektronische Bescheidzustellung

Die elektronische Zustellung erfolgt mittels FinanzOnline in die Nachrichten ("elektronischer Briefkasten"). Unternehmen, die an FinanzOnline teilnehmen und die wegen Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr (35.000 Euro) zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, müssen an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline teilnehmen. Diese Unternehmen können nicht auf die elektronische Zustellung verzichten. Zudem verliert ein bereits abgegebener Verzicht seine Wirksamkeit, sobald eine Teilnahmeverpflichtung besteht. Unternehmen, die nicht wegen Überschreiten der Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, können auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline verzichten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die elektronische Zustellung jederzeit wieder zu aktivieren (Nachrichten/Zustelloptionen).

Achtung

Der Bescheid gilt mit dem Einlangen in den Nachrichten als zugestellt (wesentlich für Fristenlauf, Nachzahlungen, Berufung). Über die Zustellung des Bescheides werden FinanzOnline-Teilnehmerinnen/FinanzOnline-Teilnehmer per E-Mail verständigt, sofern sie ihre E-Mailadresse in FinanzOnline in den "Grunddaten" bekanntgegeben haben und die E-Mail-Verständigung unter "Nachrichten/Zustelloptionen" aktiviert ist.

Weiterführende Links

FinanzOnline – Basisinformationen zum wichtigsten und meistgenutzten E-Government Portal der Finanzverwaltung ( BMF)

Rechtsgrundlagen

Anmeldung zu FinanzOnline: § 3 FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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