Erklärung und Zahlung im IOSS
Wie kann die Erklärung abgegeben werden?
Die Abgabe der Erklärung erfolgt sinngemäß wie die Abgabe der Erklärung im EU-OSS (elektronisch über FinanzOnline (→ BMF)). Anders als beim EU-OSS und beim Nicht-EU-OSS ist der Erklärungszeitraum im IOSS der Kalendermonat.
Wie erfolgt die Zahlung der geschuldeten Steuer?
Die Zahlung der Steuer für die über den IOSS erklärten Umsätze erfolgt über ein von der Finanzverwaltung für die Zwecke des IOSS eingerichtetes Konto. Die Zahlung erfolgt unter Hinweis auf die zugrundeliegende Steuererklärung.
Wann muss die Erklärung im IOSS abgeben und die Umsatzsteuer bezahlt werden?
Die Einfuhr-Versandhandelsumsätze sind in jenen Kalendermonat aufzunehmen, in dem die Zahlungsannahme erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen der Sollbesteuerung unterliegt oder wenn die tatsächliche Zahlung erst sehr viel später erfolgt. Das Unternehmen hat nach Ablauf des Erklärungszeitraums einen Monat Zeit, um die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen.
Als Zeitpunkt der Zahlungsannahme gilt gemäß Art. 61b VO (EU) 282/2011 (→ EU)
- der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bestätigt wurde oder
- die Zahlungsgenehmigungsmeldung oder eine Zahlungszusage je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
Am 30. Dezember 2022 bestellt eine österreichische Konsumentin Waren bei einem zum IOSS registrierten Unternehmen (Zahlungsart: Kreditkarte). Im Jänner 2023 wird die Zahlung von der Kreditkarte der Kundin abgebucht. Am 10. Jänner 2023 versendet der Versandhändler die Waren aus der Schweiz nach Österreich.
Lösung
Der für die Bestimmung des IOSS Erklärungszeitraums maßgebliche Zeitpunkt ist der 30. Dezember 2022. Der Umsatz ist in den Erklärungszeitraum Dezember 2022 aufzunehmen. Das Unternehmen hat bis Ende Jänner Zeit die IOSS-Erklärung abzugeben und die Umsatzsteuer zu entrichten.
Müssen Erklärungen auch für Erklärungszeiträume abgegeben werden, in denen das Unternehmen keine Umsätze erbringt?
Ja. Entscheidet sich das Unternehmen für die Anwendung des IOSS, müssen Erklärungen auch dann eingereicht werden, wenn in einem Monat keine Einfuhr-Versandhandelsumsätze getätigt werden (Nullmeldungen). Unterlässt ein Unternehmen dies wiederholt, kann es zum Ausschluss und zu einer Sperre kommen.
Was ist in der IOSS Erklärung anzugeben?
In der Erklärung sind der Mitgliedstaat, in dem die Steuer zu entrichten ist (Mitgliedstaat des Verbrauchs), die Bemessungsgrundlage für die Steuer (Netto – Umsatz in Euro) und der anzuwendende Steuersatz anzugeben. Die Angabe einer Betriebsstätte ist in der Erklärung nicht notwendig.
Woher weiß ich, welcher Steuersatz anzuwenden ist?
Siehe sinngemäß die Informationen zum anzuwendenden Steuersatz im EU-OSS.
In welcher Währung sind die Beträge anzugeben?
Siehe sinngemäß die Informationen zur relevanten Währung im EU-OSS.
Ein Kunde hat eine Ware retourniert oder bekommt nachträglich einen Rabatt. Wie kann eine Korrektur in der IOSS Erklärung vorgenommen werden?
Korrekturen von bereits übermittelten IOSS Erklärungen erfolgen sinngemäß wie die Korrektur im EU-OSS. Korrekturen können bis maximal drei Jahre ab dem Tag, an dem die ursprüngliche Erklärung abzugeben war, vorgenommen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen