Weitere Informationen zu ausländischen Beschäftigten
Wenn Sie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen möchten, bietet Ihnen die Seite "Ausländische Beschäftigte" einen ersten Überblick darüber, was Sie dabei beachten müssen.
Sollten Sie darüber hinaus weiterführende Informationen benötigen, bietet Ihnen das USP detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Personengruppen, zur Entsendung sowie zur Überlassung von Arbeitskräften:
- Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten
- Drittstaatsangehörige (Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten)
- Entsendung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich
- Entsendung aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten (Drittstaaten) nach Österreich
- Überlassung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich
- Überlassung aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten (Drittstaaten) nach Österreich
- Arbeitskräfteüberlassung – Meldepflichten
- Berechtigungen ausländischer Arbeitskräfte, die für Arbeitgebende relevant sind
- Bewilligungsfreie Beschäftigungen
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion