Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

In Österreich ist der Jugendschutz Angelegenheit der Bundesländer. Diese einigten sich im Jahr 2019 darauf, die Jugendschutzgesetze bei Alkohol- und Rauchverboten sowie Ausgehzeiten anzugleichen. Gastronominnen/Gastronomen drohen Sanktionen bei Verstößen gegen geltende Rauch- und Alkoholverbote sowie Ausgehzeiten für Kinder bzw. Jugendliche, wenn sie nicht dafür Sorge tragen, dass die Verbote eingehalten werden.

Weitere Jugendschutzbestimmungen betreffen das Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern u. dgl. bzw. Drogen und Suchtmittelersatzstoffen, Teilnahme an Glücksspiel und Wetten. Auch ein Verstoß gegen diese Bestimmungen hat Sanktionen zu Folge. In diesen Bereichen kann es jedoch nach wie vor von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Regelungen kommen.

Gebrannter Alkohol unter 18 verboten

Jugendliche dürfen bis zum 16. Geburtstag in der Öffentlichkeit keinen Alkohol wie Bier und Wein erwerben, besitzen und trinken. Der Erwerb, Besitz und Konsum von Spirituosen (gebrannter Alkohol) wie Rum, Schnaps, Wodka, Liköre oder Whiskey, aber auch von Mischgetränken wie Alkopops ist in der Öffentlichkeit nun in allen Bundesländern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verboten. In manchen Bundesländern gelten zusätzlich nähere Detailregelungen.

Im Burgenland, Kärnten und Salzburg sind Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen, bis zum 18. Geburtstag verboten. Zusätzlich dürfen in Kärnten Jugendliche ab dem 16. Geburtstag alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumieren, bei der der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Luft weniger als 0,25 mg/l beträgt.

Rauchen unter 18 verboten

Bis zum 18. Geburtstag gilt nun für Kinder und Jugendliche in allen Bundesländern in der Öffentlichkeit ein Rauchverbot. Verboten sind der Erwerb, der Besitz und der Konsum vor allem von Tabak (Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak, Lutschtabak), Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten.

Ausgehzeiten – bis auf Oberösterreich – verlängert

Die Ausgehzeiten in der Nacht wurden ebenfalls – bis auf Oberösterreich – vereinheitlicht. Die Ausgehzeiten für junge Menschen unter 14 Jahren wurden in acht Bundesländern auf 5.00 bis 23 Uhr ausgeweitet. 14- bis 16-Jährige dürfen von 5.00 bis 1.00 Uhr ausbleiben. Nach dem 16. Geburtstag gibt es keine Einschränkungen mehr.

In Oberösterreich dürfen unter 14-Jährige von 5.00 bis 22.00 Uhr ausgehen, 14- bis 16-Jährige von 5.00 bis 24.00 Uhr und ab 16 Jahren gibt es dann auch dort keine zeitliche Begrenzung mehr.

Strafen bei Verstößen gegen Alkohol- und Rauchverbote sowie Ausgehzeiten

Strafbar ist, wenn Kindern bzw. Jugendlichen (gebrannter) Alkohol bzw. Mischgetränkte oder Tabak u. dgl., die diese altersbedingt nicht erwerben, besitzen oder konsumieren dürfen, angeboten bzw. an diese abgegeben (z.B. verkauft) werden. Gastronominnen/Gastronomen müssen dafür sorgen, dass die Jugendschutzbestimmungen im Hinblick auf Rauch- und Alkoholverbote sowie Ausgehzeiten in ihrem Bereich eingehalten werden, indem sie beispielsweise aufklären, das Alter feststellen, den Zutritt verweigern oder aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken verweisen. Sie müssen in ihren Betrieben oder auf ihren Veranstaltungen auch entsprechende Hinweise anbringen, die zum Teil durch Verordnung genauer definiert werden.

Bei Verstößen drohen Gastronominnen/Gastronomen Geldstrafen und in manchen Bundesländern im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich können bei wiederholter Verwaltungsübertretung auch die Gewerbe- bzw. Veranstaltungsbewilligung durch die zuständige Behörde entzogen werden. Im Detail kann es in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Regelungen kommen.

Aktuelle Informationen zu Ausgehzeiten, Rauchen und Alkohol und Strafen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen durch Unternehmer finden sich auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion

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