Eier – Produktion und Vermarktung

Allgemeine Informationen

Bei der Produktion und Vermarktung von Hühnereiern sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. Jedes einzelne für den Verzehr bestimmte Hühnerei muss mit einem Erzeugercode gekennzeichnet werden (Einzel-Ei-Kennzeichnung). Dafür ist es notwendig, dass Legehennenbetriebe registriert werden. Jeder registrierte Legehennenbetrieb hat eine eigene Kennnummer (Erzeugercode).

Der Erzeugercode besteht (in Österreich) aus

  • dem Code für das Haltungssystem:
    • 0 = Ökologische Erzeugung
    • 1 = Freilandhaltung
    • 2 = Bodenhaltung
  • und der Kennnummer des Erzeugerbetriebs, der aus dem Code "AT" (für Österreich) und der LFBIS-Nummer (landwirtschaftliche Betriebsnummer) besteht.

Der Erzeugercode wird auf Antrag (Registrierungsantrag) von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid zuerkannt.

Die Güte- und Gewichtsklassen unter denen Eier jeweils geliefert, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht worden sind, sind in Rechnungen, Lieferscheinen oder sonstigen Transportbegleitpapieren anzugeben.

Ausgenommen davon sind Rechnungen, Lieferscheine oder sonstige Transportbegleitpapiere des Einzelhandels.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen, die Eier erzeugen und diese vermarkten, ausgenommen die unmittelbare Abgabe von Eiern an die Endverbraucherin/den Endverbraucher im Rahmen des Ab-Hof-Verkaufs und im Verkauf an der Tür.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle zur Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung sowie zur Ahndung von Übertretungen bei Verletzung der gegenständlichen Verpflichtung ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft