Berufshaftpflichtversicherung (Notarinnen/Notare)

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Jede Notarin/Jeder Notar und jeder Notariatssubstitut muss vor Aufnahme ihrer/seiner Berufstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und diese während der Dauer ihrer/seiner Berufstätigkeit aufrecht halten.

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt 400.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
  • Liegt der Treuhandrahmen einer eintragungspflichtigen Geldtreuhandschaft über der Versicherungssumme der Notarin/des Notars, so beantragt sie/er mit Registrierung im Treuhandregister eine Ergänzungsversicherung bis zur Höhe von max. 10 Millionen Euro.

Auch nach dem Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts müssen Notarinnen/Notare eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Details zur Berufshaftpflichtversicherung sind den Richtlinien der österreichischen Notariatskammer ( ÖNK) zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 30 Notariatsordnung

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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