Agrarpolitik-EU – Antrag Sektor- oder Projektförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden auf Antrag sektorspezifische Förderungen in den Bereichen Obst und Gemüse, Wein und Bienenzucht oder Zahlungen für Projektmaßnahmen auf Basis der Fördermaßnahmen gewährt. Die konkreten Förderbedingungen der einzelnen Fördermaßnahmen sind im von der Europäischen Kommission genehmigten GAP-Strategieplan näher dargelegt.
Betroffene Unternehmen
Alle Antragstellerinnen/Antragsteller, die einen Förderantrag abgeben. Im Bereich Obst und Gemüse sind nur anerkannte Erzeugerorganisationen antragsberechtigt.
Zuständige Stelle
Zur Überprüfung der Förderbedingungen ist die Agrarmarkt Austria (→ AMA) oder die jeweils bewilligende Stelle zuständig.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung ist unter www.ama.at die digitale Förderplattform mittels DFP-Login (→ AMA) zu nutzen, es sind die erforderlichen Angaben zu tätigen bzw. Unterlagen hochzuladen und die Antragseinreichung ist mit ID Austria zu bestätigen.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, die Antragstellung ohne weitere Anmeldung über ihren USP-Zugang durchzuführen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name/Firma, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers (einschließlich Telefonnummer und E-Mail)
- Betriebsnummer, Sozialversicherungsnummer, Firmenbuchnummer oder Vereinsregisterzahl; auf Verlangen der AMA auch Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR), gegebenenfalls Steuernummer und Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen
- Bankverbindung bei einem Kreditinstitut; gegebenenfalls den Nachweis der aktiven Landwirtin/des aktiven Landwirts
- Angaben zu den beantragten Födermaßnahmen
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Antragseinreichung an.
Zusätzliche Informationen
Die DFP ist über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria DFP für die einzelnen Antragstellerinnen/Antragsteller zugänglich.
Allgemeine rechtlichtliche Grundlagen (→ AMA)
Rechtsgrundlagen
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Experteninformation
Ausfüllanleitungen und Zusatzinformationen finden Sie auf den Seiten der AMA (→ AMA).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft