Ziviltechnikerausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen
Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker (→ zt), in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
Rechtsgrundlagen
§ 19 Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Zum Formular
Ziviltechnikerausweis – Ausstellung
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft