Förderungen für Arbeitgeber

Das Sozialministeriumservice (SMS) und das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützen (Einzel-)Unternehmerinnen/(Einzel-)Unternehmer finanziell mit einer Vielzahl an Förderungen, um allen gleichermaßen berufliches Teilhaben und Fortkommen gewährleisten zu können.

Das NEBA-Betriebsservice als zentrale Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um „Arbeit und Behinderung“ bietet Unternehmen ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot, das diese über sämtliche Förderungsangebote informiert und bei der Förderungsabwicklung unterstützt – nähere Informationen finden sich auf der Website www.betriebsservice.info.

Arbeit und Ausbildung

Lohnförderungen

Mobilitätsförderungen

Beantragung

Anträge an das Sozialministeriumservice sind elektronisch bzw. schriftlich zu stellen.
Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Homepage des Sozialministeriumservices.
Der Antrag sollte gut begründet (einschließlich Angabe der Branche) und inklusive Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere) sein.

Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs eingebracht werden.

Die Behörde oder der Kostenträger, bei der oder dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein. Gebühren sind keine zu bezahlen. Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhält man eine Mitteilung. Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.

Zuständige Behörden

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

Zum Formular

Sozialministeriumservice − Formulare

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz