Förderungen für Arbeitgeber
Das Sozialministeriumservice (SMS) und das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützen (Einzel-)Unternehmerinnen/(Einzel-)Unternehmer finanziell mit einer Vielzahl an Förderungen, um allen gleichermaßen berufliches Teilhaben und Fortkommen gewährleisten zu können.
Das NEBA-Betriebsservice als zentrale Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um „Arbeit und Behinderung“ bietet Unternehmen ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot, das diese über sämtliche Förderungsangebote informiert und bei der Förderungsabwicklung unterstützt – nähere Informationen finden sich auf der Website www.betriebsservice.info.
Arbeit und Ausbildung
- Barrierefreie Arbeitsplatzanpassung für Menschen mit Behinderungen und mit Unternehmen
- Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung
- Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen
- Startförderung für Selbstständige (→ SMS)
- Schulungskosten etc.
Lohnförderungen
- Inklusionsbonus für Lehrlinge mit Behindertenpass (→ SMS)
- Inklusionsförderung/plus/Frauen (→ SMS) (zweiter Absatz)
- Entgeltzuschuss (→ SMS) (dritter Absatz)
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss (→ SMS) (vierter Absatz)
- Überbrückungszuschuss für Selbständige mit Behinderungen
Mobilitätsförderungen
- Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrzeugs
- Zuschuss zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kfz (→ oesterreich.gv.at)
- Mobilitätszuschuss
- Anschaffung eines Assistenzhundes (→ oesterreich.gv.at) etc.
Beantragung
Anträge an das Sozialministeriumservice sind elektronisch bzw. schriftlich zu stellen.
Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Homepage des Sozialministeriumservices.
Der Antrag sollte gut begründet (einschließlich Angabe der Branche) und inklusive Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere) sein.
Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs eingebracht werden.
Die Behörde oder der Kostenträger, bei der oder dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein. Gebühren sind keine zu bezahlen. Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhält man eine Mitteilung. Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.
Zuständige Behörden
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei Förderungen durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS) und das Bundesland nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderungen;
- bei Förderungen durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation und bei Prämien nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers.
Zum Formular
Sozialministeriumservice − Formulare
Rechtsgrundlage
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz