E-Mobilitätsförderung 

Allgemeine Informationen

Die Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit den Automobil- und Zweiradimporteuren für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie für Betriebe wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt:

Gefördert werden insbesondere Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Ladeinfrastruktur, schwere E-Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte. Die Förderung von E-PKW für Betriebe ist beschränkt auf soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis. Zusätzlich dazu gibt es Förderschienen für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge, Emissionsfreie Busse und Infrastruktur.

Förderungswerber

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Förderungsvoraussetzungen

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen (z.B. Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure beim Fahrzeugkauf) und Höhe der Förderungen für bestimmte Fahrzeugklassen und Ladeinfrastruktur sind der Umweltförderung für Betriebe ( KPC) zu entnehmen.

Abwicklungsstelle für die Förderung

Kommunalkredit Public Consulting GmbH ( KPC)

Tipp

Anträge können auf Umweltförderung für Betriebe ( KPC) gestellt werden.

Die Förderaktion läuft, solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31. März 2025. 

Weitere Förderprogramme

Das Förderprogramm "Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Fahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Mit dem Förderprogramm "Emissionsfreie Busse und Infrastruktur" (EBIN) werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Personenverkehr gefördert.

Abwicklungsstelle für diese Förderungen ist die Forschungsförderungsgesellschaft ( FFG).

Neben den Förderprogrammen des Bundes sind auch Landesförderungen möglich.

Steuerliche Begünstigungen

Für E-Fahrzeuge bestehen mehrfache steuerliche Begünstigungen. Detaillierte Informationen dazu unter:

Weitere Informationen zu Elektroautos und E-Mobilität finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie