E-Mobilitätsförderung
Allgemeine Informationen
Die Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit den Automobil- und Zweiradimporteuren für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie für Betriebe wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt:
Gefördert werden insbesondere Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Ladeinfrastruktur, schwere E-Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte. Die Förderung von E-PKW für Betriebe ist beschränkt auf soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis. Zusätzlich dazu gibt es Förderschienen für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge, Emissionsfreie Busse und Infrastruktur.
Förderungswerber
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderungsvoraussetzungen
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen (z.B. Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure beim Fahrzeugkauf) und Höhe der Förderungen für bestimmte Fahrzeugklassen und Ladeinfrastruktur sind der Umweltförderung für Betriebe (→ KPC) zu entnehmen.
Abwicklungsstelle für die Förderung
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC)
Tipp
Anträge können auf Umweltförderung für Betriebe (→ KPC) gestellt werden.
Die Förderaktion läuft, solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31. März 2025.
Weitere Förderprogramme
Das Förderprogramm "Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Fahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Mit dem Förderprogramm "Emissionsfreie Busse und Infrastruktur" (EBIN) werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Personenverkehr gefördert.
Abwicklungsstelle für diese Förderungen ist die Forschungsförderungsgesellschaft (→ FFG).
Neben den Förderprogrammen des Bundes sind auch Landesförderungen möglich.
Steuerliche Begünstigungen
Für E-Fahrzeuge bestehen mehrfache steuerliche Begünstigungen. Detaillierte Informationen dazu unter:
Weitere Informationen zu Elektroautos und E-Mobilität finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Umweltförderung für Betriebe (→ KPC)
- Förderprogramm ENIN (→ FFG)
- Förderprogramm EBIN (→ FFG)
- Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie