Beispielhafter Betriebsausgabenkatalog
Die nachstehende Übersicht zeigt die gängigsten Betriebsausgaben:
- Absetzung für Abnutzung (AfA; Abschreibung)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Beiträge zu einer Pflichtversicherung (z.B. GSVG)
- Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen
- Beiträge zur Selbstständigenvorsorge
- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, lohnabhängige Abgaben)
- Waren- und Materialeinkauf
- Leasingaufwand für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter
- Büroraummiete
- Ab dem Jahr 2022: Arbeitsplatzpauschale für die betriebliche Nutzung der Wohnung
- Beratungskosten (für Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Steuerberaterin/Steuerberater etc.)
- Reisekosten
- Ab dem Jahr 2022: 50 Prozent der Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel für Einzelpersonen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird
- Werbung
- Bezogene Leistungen (Fremdarbeiten)
- Kommunikation (z.B. Telefon, Fax, Internet, Porto)
- Büromaterial
- Fachliteratur und -zeitschriften
- Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Zinsen für Fremdkapital
- Gewinnfreibetrag
- Ab dem Jahr 2023: Investitionsfreibetrag bzw. Öko-Investitionsfreibetrag
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen