Seveso-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Ziel der Seveso-Bestimmungen ist es, schwere Unfälle mit Seveso-Stoffen zu verhüten oder zu begrenzen.
Seveso-Betrieb
Als Seveso-Betrieb bezeichnet man denjenigen Bereich, in dem Seveso-Stoffe (→ RIS) in einer nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigungspflichtigen Behandlungsanlage vorhanden sind. Es wird unterschieden zwischen Seveso-Betrieben der unteren Klasse und Seveso-Betrieben der oberen Klasse.
Betreiberpflichten
Pflichten des Inhabers des Seveso-Betriebs
- Maßnahmen zur Verhütung von schweren Unfällen
- Mitteilungspflichten (Daten über Betreiberin/Betreiber und Betrieb, Verzeichnis von Seveso-Stoffen, Unfälle)
- Sicherheitskonzept
- Informationsaustausch zwischen Betrieben bei möglichen Domino-Effekten
- Informationspflichten an die Behörde zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintrittes eines schweren Unfalles
Weitere Pflichten des Inhabers eines Seveso-Betriebs der oberen Klasse
- Sicherheitsbericht über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes, Ermittlung von Gefahren, gesetzte Maßnahmen, Sicherheit des Betriebs, Vorlage eines internen Notfallplanes, Informationen für die zur Raumplanung zuständigen Behörden
- Interner Notfallplan
Hinweis
Nähere Bestimmungen zu den oberen Punkten werden in der Abfall-Industrieunfallverordnung (A-IUV) geregelt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 59a bis 59m Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Abfall-Industrieunfallverordnung (A-IUV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie