Schweine – Kennzeichnung mit Schlachtnummer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schlachtkörper von Schweinen unterliegen einer generellen Klassifizierungspflicht. Die Schlachtkörper werden gewogen, in Qualitäts- bzw. Handelsklassen eingestuft und gekennzeichnet.
Die Daten werden protokolliert und stellen die Basis für die Abrechnung der Schlachthöfe mit den Landwirtinnen/Landwirten dar.
Auf jeder Schlachtkörperhälfte muss die/der Verfügungsberechtigte des Schlachtbetriebes oder dessen Beauftragte/Beauftragter die fortlaufende Schlachtnummer anbringen.
Betroffene Unternehmen
Schlachtbetriebe, die im Jahresdurchschnitt mehr als 60 Schweine wöchentlich schlachten.
Fristen
Die Kennzeichnung der Schlachtkörper muss unmittelbar nach der Schlachtung erfolgen.
Zuständige Stelle
Besondere Bundesorgane wie der Agrarmarkt Austria (→ AMA) als Kontrolleure.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Kennzeichnung an.
Zusätzliche Informationen
Fachliche Informationen finden sich unter Agrarmarkt Austria – Klassifizierung (und Zurichtung) von Rindern und Schweinen (→ AMA).
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Fachinformation zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern der Agrarmarkt Austria (→ AMA)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft