Bilanzbuchhaltungsberufe – Änderungsmeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.
Voraussetzungen
Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).
Fristen
Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats erfolgen.
Zuständige Stelle
Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich/Bilanzbuchhaltungsbehörde (→ WKO)
Verfahrensablauf
Die Meldung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc.) beizulegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für die Meldung an.
Rechtsgrundlagen
§ 42 Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG 2014)
Zum Formular
Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderung Stammdaten
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