Spritpreisrechner
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Betreiberinnen/Betreiber von Tankstellen in Österreich, die auch Verbraucherinnen/Verbrauchern Treibstoffe gewerbsmäßig anbieten, haben jeweils die an ihrem Tankstellenareal ausgezeichneten Preise für Dieselkraftstoff und Superbenzin 95 Oktan nach der jeweiligen Preisänderung an die Preistransparenzdatenbank bei der E-Control in elektronischer Form zu melden.
Unter → www.spritpreisrechner.at sind Verbraucherinnen/Verbrauchern zu einem bestimmten Standort die nächstgelegenen zehn Tankstellen mit den Preisen der günstigsten fünf anzuzeigen. Die Tankstellen erscheinen auf einer Karte und werden darunter aufgelistet (jeweils nach Preishöhe sortiert). Außerdem zeigt der E-Control-Spritpreisrechner zu jeder Tankstelle weitere Informationen wie Öffnungszeiten, Shopangebot etc. an.
Betroffene Unternehmen
Tankstellenbetreiberinnen/Tankstellenbetreiber
Voraussetzungen
Die Tankstellenbetreiberin/der Tankstellenbetreiber bietet Treibstoffe gewerbsmäßig auch an Verbraucherinnen/Verbrauchern an.
Fristen
Um 12 Uhr sind die von Tankstellenbetreiberinnen/Tankstellenbetreibern erhöhten Treibstoffpreise unverzüglich einzumelden. Danach sind Preissenkungen spätestens innerhalb einer halben Stunde zu übermitteln.
Zuständige Stelle
- Die Einmeldung der Preise erfolgt beim bei der E-Control eingerichteten → Spritpreisrechner.
- Verstöße gegen die zugrundeliegende Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise werden von den zuständigen Organen der Bezirksverwaltungsbehörden nach den Strafbestimmungen des Preistransparenzgesetzes geahndet.
- Bei Verstößen sind auch zivilrechtliche Unterlassungsklagen gemäß Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei den Handelsgerichten (→ BMJ) möglich.
Verfahrensablauf
Die Einmeldung der Treibstoffpreise erfolgt entweder über Internet, SMS oder über eine Datendirektleitung (Webservices), sobald die Tankstellenbetreiberin/der Tankstellenbetreiber eine Änderung eines Preises für Diesel oder Super 95 vornimmt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Einmeldung an.
Zusätzliche Informationen
Die Tankstellenbetreiberinnen/die Tankstellenbetreiber können im Spritpreisrechner auch die Öffnungszeiten und Kontaktdaten ihrer Tankstelle, Angebotsinformationen, Zahlungsarten und Zahlungsmodalitäten veröffentlichen lassen.
Informationen zur Preisauszeichnung an Tankstellen finden sich auf USP.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- § 1a Preistransparenzgesetz
- Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
- § 1 Konsumentenschutzgesetz
Experteninformation
- Spritpreisrechner der E-Control (→ E-Control)
- Häufige Fragen und Antworten zum Spritpreisrechner (→ E-Control)
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft