Steuern und Abgaben – Allgemeines
Steuern und Abgaben sind Begriffe, die mitunter synonym verwendet werden. Die Abgabe ist jedoch ein finanzwissenschaftlicher Überbegriff. Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren.
Nur der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden dürfen Abgaben erheben. Zuständigkeit sowie Verfahren, um Bundesabgaben festzusetzen und einzuheben, sind in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Die BAO ist auch von den Bundesländern und Gemeinden anzuwenden. Einige wenige länder- und gemeindespezifische Besonderheiten, die in der BAO enthalten sind (z.B. Mahngebühren), sind im Anhang an die Bestimmung für den Bund geregelt (z.B. bei den Mahngebühren in § 227a BAO).
Steuern
Steuern stehen keine unmittelbaren Gegenleistungen gegenüber, sie dienen generell der Finanzierung staatlicher Leistungen.
Steuern können nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt werden:
- Nach der Art der Erhebung:
- Direkte Steuern: Steuerschuldnerin/Steuerschuldner und Steuerträgerin/Steuerträger sind identisch (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
- Indirekte Steuern: Steuerschuldnerin/Steuerschuldner und Steuerträgerin/Steuerträger sind nicht identisch (z.B. Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer)
- Nach dem Steuergegenstand:
- Ertragsteuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
- Vermögensteuern (z.B. Grundsteuer)
- Verkehrsteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Stiftungseingangssteuer, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer)
- Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer)
- Nach der Ertragshoheit:
- Gemeinschaftliche Bundesabgaben (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer)
- Ausschließliche Bundesabgaben (z.B. Stempel- und Rechtsgebühren, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds)
- Ausschließliche Gemeinde-/Landesabgaben (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer, Fremdenverkehrsabgabe, Jagd- und Fischereiabgaben)
- Nach Personensteuern und Sachsteuern:
- Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation der Steuerschuldnerin/des Steuerschuldners (z.B. Höhe des Einkommens, Familienstand)
- Sachsteuern: für die Steuerhöhe sind objektbezogene Merkmale entscheidend (z.B. verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen)
- Nach Veranlagungssteuern und Selbstbemessungssteuern:
- Veranlagungssteuern: das Finanzamt setzt auf Basis der Steuererklärung die Steuer für ein Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden (z.B. Einkommensteuer)
- Selbstbemessungssteuern: die/der Steuerpflichtige bzw. die/der zur Einbehaltung von Steuern Verpflichtete berechnet die Steuern selbst (z.B. Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer)
- In manchen Fällen erfolgt zunächst eine Selbstbemessung und sodann eine Veranlagung für das vorangegangene Kalenderjahr (z.B. Umsatzsteuervorauszahlungen – Umsatzsteuerveranlagung)
- Nach regelmäßig zu erhebenden Steuern (Abschnittssteuern) und einmalig anfallenden Steuern:
- Abschnittssteuern sind insbesondere: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVA) (aus Lieferung)
- Einmalig anfallende Steuern sind z.B. Grunderwerbsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVA) (aus Eigenimport), Gebühren (im Sinne des Gebührengesetzes)
Die Steuerpolitik der europäischen Union sorgt dafür, dass die national unterschiedlichen Vorschriften für indirekte Steuern nicht den freien Kapitalverkehr behindern bzw. dass keine Steuerschlupflöcher entstehen. Mindest- und Höchststeuersätze für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Das Ziel der Europäischen Kommission ist, die Steuersätze für indirekte Steuern möglichst zu harmonisieren.
Beiträge
Beiträge sind Geld- oder Sachleistungen, die von Personen geleistet werden, die ein besonderes Interesse daran haben, öffentliche Einrichtungen zu errichten oder zu erhalten (z.B. Kammerbeiträge).
Gebühren
Als Gebühren sind Entgelte, die Gebietskörperschaften für bestimmte Leistungen einheben (z.B. Gebühren für den Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz, für die Müllabfuhr).
Weitere Anlaufstellen
- Steuern – Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
- Finanzdokumentation – Findok (→ BMF)
- Finanzamt Österreich (→ BMF)
- Steuern: Infos für Unternehmen (→ WKO)
- Datenbank ''Taxes in Europe'' (TEDB) der Europäischen Kommission (→ EK)
Rechtsgrundlagen
- Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG)
- Bundesabgabenordnung (BAO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen