Steuern und Abgaben – Allgemeines

Steuern und Abgaben sind Begriffe, die mitunter synonym verwendet werden. Die Abgabe ist jedoch ein finanzwissenschaftlicher Überbegriff. Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren.

Nur der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden dürfen Abgaben erheben. Zuständigkeit sowie Verfahren, um Bundesabgaben festzusetzen und einzuheben, sind in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Die BAO ist auch von den Bundesländern und Gemeinden anzuwenden. Einige wenige länder- und gemeindespezifische Besonderheiten, die in der BAO enthalten sind (z.B. Mahngebühren), sind im Anhang an die Bestimmung für den Bund geregelt (z.B. bei den Mahngebühren in § 227a BAO).

Steuern

Steuern stehen keine unmittelbaren Gegenleistungen gegenüber, sie dienen generell der Finanzierung staatlicher Leistungen.

Steuern können nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt werden:

Die Steuerpolitik der europäischen Union sorgt dafür, dass die national unterschiedlichen Vorschriften für indirekte Steuern nicht den freien Kapitalverkehr behindern bzw. dass keine Steuerschlupflöcher entstehen. Mindest- und Höchststeuersätze für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Das Ziel der Europäischen Kommission ist, die Steuersätze für indirekte Steuern möglichst zu harmonisieren.

Beiträge

Beiträge sind Geld- oder Sachleistungen, die von Personen geleistet werden, die ein besonderes Interesse daran haben, öffentliche Einrichtungen zu errichten oder zu erhalten (z.B. Kammerbeiträge).

Gebühren

Als Gebühren sind Entgelte, die Gebietskörperschaften für bestimmte Leistungen einheben (z.B. Gebühren für den Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz, für die Müllabfuhr).

Weitere Anlaufstellen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen