Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Teilnahme an der Erhebung ist verpflichtend. Sie wird im Abstand von zwei Jahren jeweils über ungerade Kalenderjahre durchgeführt. Erhoben werden Daten über die F&E-Ausgaben und Beschäftigte in F&E in verschiedenen Untergliederungen. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Österreich zu erhalten. Die erhobenen Daten tragen wesentlich zur Erstellung dieser Statistik bei.
Betroffene Unternehmen
Erhebungseinheiten im Sinne der F&E-Statistik-Verordnung sind:
- Privatuniversitäten
- Pädagogische Hochschulen
- Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge
- Sonstige Einrichtungen des Bundes, die Forschung und Entwicklung betreiben
- Sonstige Einrichtungen der Länder, Gemeinden, Kammern und der Sozialversicherungsträger, die Forschung und Entwicklung betreiben
- Sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen ohne Erwerbscharakter, die Forschung und Entwicklung betreiben
Voraussetzungen
Siehe betroffene Unternehmen/Institutionen
Fristen
Die Daten müssen sechs Wochen, nachdem Statistik Austria per Brief dazu aufgefordert hat, gemeldet werden. Wird keine Meldung abgegeben, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.
Zuständige Stelle
→ Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)
Verfahrensablauf
Statistik Austria fordert alle meldepflichtigen Unternehmen/Institutionen schriftlich dazu auf, innerhalb von sechs Wochen ihre statistische Meldung abzugeben.
Für die statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen/Institutionen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.
Erforderliche Unterlagen
Bei der elektronischen Meldung über den Webfragebogen "eQuest-Web" werden zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Meldung sowie Erläuterungen zu den Fragebögen angeboten. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.
Tipp
Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter (siehe zusätzliche Informationen). Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um mögliche Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen der jeweiligen Bereiche weiter:
- Kontakt für Privatuniversitäten (→ Statistik Austria)
- Kontakt für Pädagogische Hochschulen (→ Statistik Austria)
- Kontakt für Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge (→ Statistik Austria)
- Kontakt für sonstige Einrichtungen des Bundes, die Forschung und Entwicklung betreiben (→ Statistik Austria)
- Kontakt für sonstige Einrichtungen der Länder, Gemeinden, Kammern und der Sozialversicherungsträger, die Forschung und Entwicklung betreiben (→ Statistik Austria)
- Kontakt für sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen ohne Erwerbscharakter, die Forschung und Entwicklung betreiben (→ Statistik Austria)
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Unter den unten angeführten Links findet sich der Zugang zum Webfragebogen eQuest-Web für die jeweiligen Erhebungsbereiche:
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria