Gesundheitswesen

Aktuelle Informationen über Gesundheitswesen, Gesundheitsberuferegister, Berufspflichten von Ärzten, Zahnärzten, Angehörigen von medizinisch-technischen Diensten, Psychologen und Psychotherapeuten etc.

Information für Einsteiger

USP.gv.at informiert über die wichtigsten Verpflichtungen und Regelungen für Personen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind.

Zum Gesundheitswesen zählen alle Einrichtungen, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und/oder die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen/Patienten mit einer großen Bandbreite medizinischer Therapien tätig sind.

Zum Gesundheitswesem gehören beispielsweise

  • Fachkliniken,
  • Akut- und Langzeitkrankenhäuser,
  • Rehazentren,
  • Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von
    • praktischen Ärztinnen/Ärzten,
    • Fachärztinnen/Fachärzten sowie
    • Chirurginnen/Chirurgen und
    • allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung und Kieferorthopädie.

Zudem werden davon auch alle humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen/Patienten besitzen, umfasst.

Weiterführende Links

Gesundheitsportal

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion